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Pharmaverband befürchtet neue Rechtsunsicherheiten
Für den Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz Interpharma sind die neuen Regelungen zur Preisüberprüfung trotz zu erwartender Umsatzeinbußen akzeptabel, weil der therapeutische Nutzen damit besser berücksichtigt wird als heute. Kritisiert wird jedoch, dass der therapeutische Quervergleich (TQV) nicht wie bisher mit Arzneimitteln „gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise“ durchgeführt werden soll, sondern mit Arzneimitteln zur „Behandlung derselben Krankheit“. Damit würden die bisherige Praxis und die bestehende Rechtsprechung untergraben, befürchtet der Verband, und es drohten neue Rechtsunsicherheiten und damit neue Beschwerden und Rechtsfälle.
Außerdem bedauert Interpharma, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz weiterhin namhaft von Wechselkursveränderungen abhängig sein werden. Preisanpassungen seien auch künftig nur nach unten möglich und Preiserhöhungen im Falle eines sich abschwächenden Schweizer Frankens nicht vorgesehen.
Kosteneinsparungen auch bei Generika
Die Beschlüsse des Bundesrates sehen außerdem Maßnahmen zur Senkung des Preisniveaus bei Generika vor. Für die Festsetzung der Generikapreise gilt: Je höher der Umsatz des Originalpräparats ist, desto größer muss der Preisabstand für die Generika sein. Durch die neuen Bestimmungen soll dieser Preisabstand markanter werden. Schließlich werden auch die Kriterien für die Kostenbeteiligung der Versicherten (differenzierter Selbstbehalt) verfeinert, um Nachahmerpräparatae attraktiver zu machen. Das BAG geht aufgrund von Schätzungen der Pharmabranche davon aus, dass damit in den nächsten drei Jahren insgesamt 60 Millionen Franken eingespart werden könnten.
Referenzpreissystem in Vorbereitung
Im Übrigen arbeitet das BAG gerade ein Referenzpreissystem für Generika aus. Damit würde ein Höchstpreis festgesetzt, den die obligatorische Krankenpflegeversicherung für einen bestimmten Wirkstoff erstattet. Für eine solche Maßnahme muss jedoch laut Bundesrat das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert werden, was im Laufe des Jahres in die Anhörung (Vernehmlassung) gehen soll.
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