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Der Schweizer Bundesrat hat eine Reihe von Änderungen zur Preisbildung von kassenpflichtigen Medikamenten beschlossen, die in der Summe als Kostendämpfungspaket wirken. Unter anderem kann das Bundesamt für Gesundheit das dreijährliche Preis-Update wieder aufnehmen.
Bei seiner Sitzung am 1. Februar 2017 hat der Schweizer Bundesrat einige wichtige Maßnahmen beschlossen, die die Preisbildung bei erstattungsfähigen Arzneimitteln betreffen. Über die nächsten drei Jahre sollen damit insgesamt bis zu 240 Millionen Franken eingespart werden können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Modalitäten am 1. März 2017 kann unter anderem die dreijährliche Überprüfung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergüteten Medikamente wieder gestartet werden. Sie war wegen eines Bundesgerichtsentscheids (BGE) von Dezember 2015 vorübergehend ausgesetzt worden.
Preisüberprüfung war nicht ordnungsgemäß
Zum Hintergrund: Damit ein Arzneimittel in der Schweiz von der Grundversicherung bezahlt wird, muss es nach der Marktzulassung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. So sieht es die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vor.
Vor der Aufnahme in die SL prüft das BAG, ob die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Die Preisfestsetzung eines Arzneimittels soll sich zum einen auf den Auslandpreisvergleich (APV) stützen und zum anderen auf den therapeutischen Quervergleich (TQV). Die Regelungen gelten nicht nur bei der Neuaufnahme eines Medikaments in die Liste, sondern auch bei späteren Preisüberprüfungen, die alle drei Jahre anstehen. Zwischen 2012 und 2014 hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste überprüft, allerdings vor allem anhand eines Auslandpreisvergleichs. Nach Angaben des BAG wurde infolgedessen für rund 1500 Arzneimittel eine Preissenkung verfügt.
Beschluss des Bundesgerichts umgesetzt
Einzelne Pharmaunternehmen erhoben gegen die vom BAG verfügten Preissenkungen Beschwerde. Im Dezember 2015 stellte das Bundesgericht schließlich als letzte Instanz fest, dass eine Überprüfung des Arzneimittelpreises allein mittels Auslandpreisvergleich nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wird nun mit dem neuen Kostendämpfungspaket umgesetzt. Vorgesehen ist, wie bisher jährlich jeweils ein Drittel der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste zu überprüfen, und zwar mittels Auslandpreisvergleich und therapeutischem Quervergleich. Dies dürfte nach Angaben des Bundesrates in den nächsten drei Jahren zu Einsparungen von rund 180 Millionen Franken führen.
Pharmaverband befürchtet neue Rechtsunsicherheiten
Für den Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz Interpharma sind die neuen Regelungen zur Preisüberprüfung trotz zu erwartender Umsatzeinbußen akzeptabel, weil der therapeutische Nutzen damit besser berücksichtigt wird als heute. Kritisiert wird jedoch, dass der therapeutische Quervergleich (TQV) nicht wie bisher mit Arzneimitteln „gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise“ durchgeführt werden soll, sondern mit Arzneimitteln zur „Behandlung derselben Krankheit“. Damit würden die bisherige Praxis und die bestehende Rechtsprechung untergraben, befürchtet der Verband, und es drohten neue Rechtsunsicherheiten und damit neue Beschwerden und Rechtsfälle.
Außerdem bedauert Interpharma, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz weiterhin namhaft von Wechselkursveränderungen abhängig sein werden. Preisanpassungen seien auch künftig nur nach unten möglich und Preiserhöhungen im Falle eines sich abschwächenden Schweizer Frankens nicht vorgesehen.
Kosteneinsparungen auch bei Generika
Die Beschlüsse des Bundesrates sehen außerdem Maßnahmen zur Senkung des Preisniveaus bei Generika vor. Für die Festsetzung der Generikapreise gilt: Je höher der Umsatz des Originalpräparats ist, desto größer muss der Preisabstand für die Generika sein. Durch die neuen Bestimmungen soll dieser Preisabstand markanter werden. Schließlich werden auch die Kriterien für die Kostenbeteiligung der Versicherten (differenzierter Selbstbehalt) verfeinert, um Nachahmerpräparatae attraktiver zu machen. Das BAG geht aufgrund von Schätzungen der Pharmabranche davon aus, dass damit in den nächsten drei Jahren insgesamt 60 Millionen Franken eingespart werden könnten.
Referenzpreissystem in Vorbereitung
Im Übrigen arbeitet das BAG gerade ein Referenzpreissystem für Generika aus. Damit würde ein Höchstpreis festgesetzt, den die obligatorische Krankenpflegeversicherung für einen bestimmten Wirkstoff erstattet. Für eine solche Maßnahme muss jedoch laut Bundesrat das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert werden, was im Laufe des Jahres in die Anhörung (Vernehmlassung) gehen soll.
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