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Bundesverband der Ersatzkassen
Rabattverträge mit Apotheken statt Rx-Versandverbot
ABDA: „Sparkassen” zulasten der Versicherten
Auch das geplante Verbot, Versorgungsverträge für individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen auf
Apothekenebene auszuschreiben, kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche
Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen
gemacht. Sie betonte, dass die Zyto-Versorgung anders laufe als die gewöhnliche
Arzneimittelversorgung. Hier gebe es kein Apothekenwahlrecht, wie es sonst
üblich sei, sondern Arzt und Apotheker arbeiteten zusammen – und teilten auch
die erzielten Rabatte unter sich auf. „Diese Rabatte wollen wir für die
Versichertengemeinschaft“, sagte Elsner. Bis zu 700 Millionen Euro könnten
jährlich durch die Ausschreibungen eingespart werden, die nun wieder verboten
werden sollen.
Auf die Ausführungen Elsners reagierte die ABDA übrigens prompt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte, dass der Gesetzentwurf aus der Bundesregierung, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zurückzuführen, das Problem heile, das mit der EuGH-Entscheidung entstanden sei. „Der Vorschlag der Ersatzkassen taugt dafür leider nicht“, erklärte Schmidt. „Denn er räumt Patienten keinerlei Anspruch auf Entlastung ein und zielt nur auf weitere Einsparungen der Kassen ab, während die wohnortnahe Arzneimittelversorgung für Patienten zwischen Usedom und Bodensee entscheidend geschwächt wird.“
Auch beim Thema Zytostatika-Ausschreibungen positionierten sich die Versicherer einmal mehr als „Sparkassen“ zulasten ihrer Versicherten und deren Versorgungssicherheit. Gerade chronisch kranke Patienten bräuchten die Apotheke vor Ort und deren Botendienst, betonte Schmidt.
3 Kommentare
Verträge
von florian becker am 09.02.2017 um 10:44 Uhr
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empfohlene KK
von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 9:55 Uhr
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Wahrnehmungsstörung
von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 7:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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