Bundesverband der Ersatzkassen

Rabattverträge mit Apotheken statt Rx-Versandverbot

Berlin - 08.02.2017, 15:40 Uhr

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hat einen Gegenvorschlag zum Versandverbot für Rx-Arzneimittel unterbreitet. Bei der Politik kommt sie damit nicht an - bei der ABDA erst recht nicht. (Foto: vdek)

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, hat einen Gegenvorschlag zum Versandverbot für Rx-Arzneimittel unterbreitet. Bei der Politik kommt sie damit nicht an - bei der ABDA erst recht nicht. (Foto: vdek)


ABDA: „Sparkassen” zulasten der Versicherten

Auch das geplante Verbot, Versorgungsverträge für individuell hergestellte Zytostatika-Lösungen auf Apothekenebene auszuschreiben, kritisierte Elsner deutlich. Zahlreiche Krankenkassen hätten sehr gute Erfahrungen mit den Ausschreibungsverträgen gemacht. Sie betonte, dass die Zyto-Versorgung anders laufe als die gewöhnliche Arzneimittelversorgung. Hier gebe es kein Apothekenwahlrecht, wie es sonst üblich sei, sondern Arzt und Apotheker arbeiteten zusammen – und teilten auch die erzielten Rabatte unter sich auf. „Diese Rabatte wollen wir für die Versichertengemeinschaft“, sagte Elsner. Bis zu 700 Millionen Euro könnten jährlich durch die Ausschreibungen eingespart werden, die nun wieder verboten werden sollen.

Auf die Ausführungen Elsners reagierte die ABDA übrigens prompt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte, dass der Gesetzentwurf aus der Bundesregierung, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zurückzuführen, das Problem heile, das mit der EuGH-Entscheidung entstanden sei. „Der Vorschlag der Ersatzkassen taugt dafür leider nicht“, erklärte Schmidt. „Denn er räumt Patienten keinerlei Anspruch auf Entlastung ein und zielt nur auf weitere Einsparungen der Kassen ab, während die wohnortnahe Arzneimittelversorgung für Patienten zwischen Usedom und Bodensee entscheidend geschwächt wird.“

Auch beim Thema Zytostatika-Ausschreibungen positionierten sich die Versicherer einmal mehr als „Sparkassen“ zulasten ihrer Versicherten und deren Versorgungssicherheit. Gerade chronisch kranke Patienten bräuchten die Apotheke vor Ort und deren Botendienst, betonte Schmidt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Verträge

von florian becker am 09.02.2017 um 10:44 Uhr

Die Aussage dass viele Kassen "gute Erfahrungen" mit den Zyto Ausschreibungen gemacht haben, wäre allein schon ein Grund, sie zu verbieten.
Denn gute Erfahrungen für die Kassen bedeuten automatisch schlechte Erfahrungen für alle Anderen inklusive Patient.
Und: Respekt für die prompte Reaktion der ABDA. geht doch!

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empfohlene KK

von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 9:55 Uhr

Keine Ahnung, ob es hier toleriert ist. Aber:
für Bürger von BW ist die Krankenkasse BKK Scheufelen eine prima Alternative:
niedriger Beitrag
viele freiwillige Zusatzleistungen
keine Versanddapothekenwerbung.

Liebe Kassen, Sie wollen doch Wettbewerb?

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Wahrnehmungsstörung

von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 7:40 Uhr

Wozu brauche KK neue Regelungen und Verträge, wenn sie sich doch an keine einzige gehalten haben und sich auch an keine halten werden?
Was soll der Sinn der o.g. Regelung sein?
Was wird denn "gespart"?
Zerstörung der Apotheken. Wo liegt der Sinn? Will man tatsächlich den Kunden von der vorhandenen bequemen Versorgung ( viel bequemer als Versand!!!!) abschneiden?
Sofortige Beratung, sofortige Lieferung, sofortige Hilfe. Wegen ein paar € ??
was spart die Kasse bei einem Preis von 4000 € ? Erstattung nun 3995€ ? Tut mir leid, das ist total bekloppt.
Hier toben sich ein paar weltfremde Apothekenhasser aus und finden auch noch Gehör.
Verstehe die Welt nicht.

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