Bundesverband der Ersatzkassen

Rabattverträge mit Apotheken statt Rx-Versandverbot

Berlin - 08.02.2017, 15:40 Uhr

So stellt sich der vdek die Welt der Apothekenpreise nach dem EuGH-Urteil vor. (Grafik: vdek)

So stellt sich der vdek die Welt der Apothekenpreise nach dem EuGH-Urteil vor. (Grafik: vdek)


Kein Verständnis für Rx-Versandverbot und Aus für Zyto-Verträge

Da sind zum einen die hohen Preise neuer Arzneimittel, die das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) künftig über eine Umsatzschwelle abfedern soll. Doch die angedachte Schwelle von 250 Millionen Euro sei nur „weiße Salbe“, meint Elsner. Lediglich drei Medikamente wären bislang über diese Schwelle hinausgekommen – das könne die Beitragszahler nicht zufriedenstellen.

Die beiden weiteren Punkte sind das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe geplante Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel und das im AM-VSG-Entwurf vorgesehene Verbot der Ausschreibungen ambulant zu verabreichender Zyto-Zubereitungen.

Höchstpreise und Rabattverträge mit Apotheken

Den Rx-Versandhandel als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 zu verbieten sei nicht zeitgemäß und nicht das, was Versicherte an Versorgungsalternativen einforderten, sagte Elsner. Die Politik handle offenbar aufgrund „großer Lobbyaktivitäten“ der Apotheker, meint die vdek-Chefin. Die Ersatzkassen haben hingegen einen anderen Vorschlag, wie nach dem Luxemburger Urteil auf die Ungleichbehandlung zu reagieren ist: Der Rx-Versand bleibt erhalten, dafür wird die Arzneimittelpreisverordnung in eine Höchstpreisverordnung umgestaltet. Damit wird Raum für Rabatte geschaffen – entsprechende Verträge sollen die Kassen mit den Apotheken abschließen können. Dann bleibe es jeder Kasse selbst überlassen, ob sie die ausgehandelten Rabatte der Versichertengemeinschaft zufließen lässt – oder sie einzelnen Patienten belässt. Wichtig sei, dass ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werde, der solche Verträge ermöglicht.

Elsner räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Politik offenbar keine allzu offenen Ohren für den Vorschlag hat. Es habe „bilaterale Gespräche“ gegeben – doch es sehe so aus, als seien die Politiker derzeit sehr von den „Mobilisierungsfähigkeiten“ der Apotheker beeindruckt.   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Verträge

von florian becker am 09.02.2017 um 10:44 Uhr

Die Aussage dass viele Kassen "gute Erfahrungen" mit den Zyto Ausschreibungen gemacht haben, wäre allein schon ein Grund, sie zu verbieten.
Denn gute Erfahrungen für die Kassen bedeuten automatisch schlechte Erfahrungen für alle Anderen inklusive Patient.
Und: Respekt für die prompte Reaktion der ABDA. geht doch!

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empfohlene KK

von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 9:55 Uhr

Keine Ahnung, ob es hier toleriert ist. Aber:
für Bürger von BW ist die Krankenkasse BKK Scheufelen eine prima Alternative:
niedriger Beitrag
viele freiwillige Zusatzleistungen
keine Versanddapothekenwerbung.

Liebe Kassen, Sie wollen doch Wettbewerb?

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Wahrnehmungsstörung

von Karl Friedrich Müller am 09.02.2017 um 7:40 Uhr

Wozu brauche KK neue Regelungen und Verträge, wenn sie sich doch an keine einzige gehalten haben und sich auch an keine halten werden?
Was soll der Sinn der o.g. Regelung sein?
Was wird denn "gespart"?
Zerstörung der Apotheken. Wo liegt der Sinn? Will man tatsächlich den Kunden von der vorhandenen bequemen Versorgung ( viel bequemer als Versand!!!!) abschneiden?
Sofortige Beratung, sofortige Lieferung, sofortige Hilfe. Wegen ein paar € ??
was spart die Kasse bei einem Preis von 4000 € ? Erstattung nun 3995€ ? Tut mir leid, das ist total bekloppt.
Hier toben sich ein paar weltfremde Apothekenhasser aus und finden auch noch Gehör.
Verstehe die Welt nicht.

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