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Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelgesetz
Kodier-Schummeleien sollen unterbunden werden
Die Tricksereien der Kassen
Für die Trickserei gibt es offenbar drei bekannte Strategien: Sie laufen über externe Dienstleister, so genannte Kodierberater oder den Abschluss von Betreuungsstrukturverträgen. Dabei wird für jeden Patienten, bei dem der Arzt eine RSA-relevante Krankheit feststellt, eine Provision gezahlt.
Dagegen will die große Koalition nun mit verschiedenen Nachbesserungen im Sozialgesetzbuch V vorgehen. In der Begründung der Änderungsanträge heißt es, dass die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Vertragsparteien rechtswidrige Vertragsgestaltungen unverzüglich zu beenden haben. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, bei der Aufklärung von Zweifelsfällen mitzuwirken. Verweigern sie dies, soll das Bundesversicherungsamt ein Zwangsgeld von bis zu 10 Millionen Euro verhängen können.
Die Änderungsanträge waren am heutigen Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dabei wurde die Stoßrichtung allgemein begrüßt, wenn auch einigen die vorgesehenen Regelungen nicht weit genug gehen. Zum Beispiel dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Grund: Ärzte und Kassen könnten in Zukunft auf Selektivverträge ausweichen, um die neuen Regelungen zu umgehen. Diese Verträge würden praktisch nur auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Eine Veröffentlichungspflicht bestehe nicht, kritisiert der Verband.
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