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Gerichtsstreit um AEP-Skonti
Aufgemischt hat AEP den Markt dann doch, allerdings anders, als Graefe sich das wohl vorgestellt hatte. Die Wettbewerbszentrale mahnte AEP Ende 2014 wegen ihrer (offen kommunizierten) Konditionen ab: Denn die Alzenauer gaben (und geben) in der Summe ihres Rabatts von 3 Prozent (Rx-Arzneimittel mit AEP unter 70 Euro) bzw. 2 Prozent (Rx-Arzneimittel mit AEP über 70 Euro) plus 2,5 Prozent Skonto bei Dekadenzahlung einen Preisnachlass, der über der variablen Großhandelsmarge von 3,15 Prozent liegt. Und nur diese stehe dem Großhandel für Nachlässe zur Verfügung, meint die Wettbewerbszentrale.
Das sah
das Landgericht Aschaffenburg Ende Oktober 2015 jedoch anders – denn ein Skonto
für eine vorfristige Zahlung sei eben kein reiner Preisnachlass wie der Rabatt.
Außerdem könne der Großhändler auch auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent pro
Packung Nachlässe geben.
Das Oberlandesgericht Bamberg folgte in der Berufung Ende Juni 2016 jedoch der
Argumentation der Wettbewerbszentrale. Der „Festzuschlag“, so der Senat, sei
nach dem Willen des Gesetzgebers ein „Fixum“ und dürfe „durch keine Art von
Preisnachlässen reduziert werden“, sondern sei „stets zu erheben“. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil AEP Revision eingelegt hat
– wann der Bundesgerichtshof in der Sache entscheidet, ist allerdings noch
nicht bekannt.
Über den wirtschaftlichen Erfolg des „etwas anderen Großhändlers“ schweigen sich Geschäftsführung und Gesellschafter derweil aus. Zuletzt wurden im Oktober 2015 Zahlen kommuniziert: Etwas über 2800 Apotheken würden von Alzenau aus beliefert, hieß es damals. Angaben zum Bestellvolumen oder Umsatz machte AEP aber nicht. Anfang 2016 prognostizierte AEP-Chef Graefe im Gespräch mit der AZ, dass man 2016 über eine halbe Milliarde Euro Umsatz machen werde.
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