- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Neue Rentenregeln für ...
Versorgungswerk Nordrhein
Neue Rentenregeln für Beiträge 2018 geplant
Versorgungswerke senkten bereits ihren Rechnungszins
Bisher lassen sich die zu erwartenden Renten aus den eingezahlten Beiträgen und dem festgelegten Rechnungszins recht gut berechnen. Beim neuen Verfahren hängt die Rente dagegen zusätzlich von den Erträgen des Versorgungswerks und dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Als weitere Einflussgröße könnte zusätzlich der Zugang neuer Mitglieder hinzukommen, doch dies sieht Janko derzeit nur als Option für Krisenzeiten.
Das neue Verfahren soll mehr Möglichkeiten bei risikoreicheren Anlagen bieten, die langfristig mehr Ertrag versprechen, aber kurzfristig im Wert mehr schwanken. Um diese Schwankungen auszugleichen, können bei dem neuen Verfahren auch Teile der gerade eingehenden Beiträge in die jeweiligen Rentenzahlungen fließen. So werden Elemente der Umlagefinanzierung in das System eingeführt. Die beschriebenen Argumente gelten allgemein als die entscheidenden Vorteile des offenen Deckungsplanverfahrens. Doch Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Prinzips der Kapitaldeckung, das die Grundidee der Versorgungswerke und den fundamentalen Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung bildet. Außerdem werden die Anlagemöglichkeiten ohnehin durch die strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften begrenzt.
Für die Mitglieder wird eine andere Änderung allerdings viel mehr sichtbar: Die Berechnung der Renten verändert sich grundlegend. Anstelle von Geldbeträgen werden Rentenpunkte gesammelt, deren Wert von mehreren Einflussgrößen abhängt. Zunächst wird ein Beitragsquotient ermittelt, der das Verhältnis des gezahlten Beitrags zum Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung darstellt. Der aus den Monatsbeiträgen ermittelte Beitragsquotient für ein Jahr wird jeweils mit einem altersabhängigen Multiplikator gewichtet.
Darin sieht Janko die
wesentliche Modifizierung gegenüber anderen Varianten des offenen
Deckungsplanverfahrens. Hier liegt auch ein Unterschied zum Verfahren, das die
Bayerische Versorgungskammer Anfang 2015 eingeführt hat.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.