Versorgungswerk Nordrhein

Neue Rentenregeln für Beiträge 2018 geplant

Düsseldorf - 17.02.2017, 10:35 Uhr

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein plant ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018. (Foto: Stockfotos-MG / Fotolia)


Übergangsregel für rentennahe Jahrgänge

Das Zwischenergebnis wird wiederum mit einem sogenannten Rentenanpassungsbetrag multipliziert, der aus den Jahresabschlüssen des Versorgungswerks abgeleitet wird. So geht der Erfolg der Kapitalanlagen in die Rechnung ein. Kritiker argumentieren, dass die Abhängigkeit vom Anlageerfolg hier zum regelmäßigen Teil des Systems wird. Dagegen ist eine Änderung des Rechnungszinses stets eine Grundsatzentscheidung der Kammerversammlung aufgrund besonderer Umstände.  

Übergangsregel

Außerdem plant das Versorgungswerk eine Übergangsregel für rentennahe Jahrgänge. Für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1956 sollen auch die Beiträge ab 2018 weiterhin nach den alten Regeln behandelt werden. Für die Geburtsjahrgänge von 1957 bis 1960 sollen die Unterschiede bei den künftigen Beiträgen teilweise ausgeglichen werden. Doch Janko sieht auch Vorteile für jüngere Mitglieder, die von der Senkung des Rechnungszinses im Jahr 2014 besonders betroffen sind. Diese hätten künftig sogar höhere Renten zu erwarten, weil der Generationenfaktor bei der neuen Rechnung wegfallen.

Pro und Contra

Mitglieder der Kammerversammlung sollen erstmals in dieser und in der vorigen Woche über die geplante Satzungsänderung informiert worden sein. Beobachter aus diesem Kreis zeigten sich daraufhin überrascht, dass so schnell eine so weit reichende Änderung beschlossen werden soll. Bei der vorigen Kammerversammlung habe es nur einen kleinen Hinweis dazu gegeben.

Während das Versorgungswerk selbst auf die gute Kalkulierbarkeit des neuen Verfahrens verweist, bemängeln Kritiker, dass die künftigen Renten wegen der Abhängigkeit vom Anlageerfolg weniger gut planbar seien. Dagegen kann argumentiert werden, dass auch eine Rechnung mit einem festen Zins täuscht, wenn die geplanten Erträge nicht zu realisieren sind und der Rechnungszins gesenkt werden muss. Letztlich kann niemand die Entwicklung der Kapitalmärkte vorhersehen. Doch das Versorgungswerk erwartet von dem neuen Verfahren einen besseren Ausgleich zwischen Beiträgen und Leistungen bei volatilen Kapitalmärkten.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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