Änderungsanträge zum AMVSG

Zyto-Exklusivverträge könnten im Herbst Geschichte sein

Berlin - 21.02.2017, 15:30 Uhr

3-Monats-Frist für Zyto-Apotheker: Die Große Koalition will im AMVSG festhalten, dass exklusive Zyto-Verträge zwischen Apotheken und Krankenkassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet sein müssen. (Foto: VZA)

3-Monats-Frist für Zyto-Apotheker: Die Große Koalition will im AMVSG festhalten, dass exklusive Zyto-Verträge zwischen Apotheken und Krankenkassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beendet sein müssen. (Foto: VZA)


Keine Mehrfachvergabe, Impfstoffverträge bleiben

Union und SPD verhandeln derzeit aber noch über diverse andere Neuregelungen, die auch für Apotheker von Interesse sein dürften. Der Branchenverband Pro Generika hatte im Rahmen des Pharmadialogs gefordert, dass Kassen ihre Generika-Rabattverträge grundsätzlich mehrfach ausschreiben und vergeben, um damit Lieferengpässe zu vermeiden. Auch die ABDA hatte diese Forderung für die Apotheker aufgestellt. Im Schlussdokument des Pharmadialoges war zwar eine sechsmonatige Übergangsfrist zwischen Zuschlag und Belieferung für die Hersteller vorgesehen. Die zwingende Mehrfachvergabe war allerdings nur als „Prüf-Option“ vorgesehen.

Nachdem Union und SPD diese Idee nun geprüft haben, kommen sie offenbar zu dem Schluss, dass sie auf zwingende Mehrfachvergaben verzichten wollen. In einem „Erklärpapier” der Koalition, das DAZ.online vorliegt, heißt es zur Begründung: „Eine zwingende Mehrfachvergabe von Rabattverträgen bei Generika wird jedoch nicht befürwortet, denn es ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Mehrfachvergabe sinnvoll ist. Lieferengpässe können auch bei Mehrfachvergaben auf allen Produktionsstufen (z.B. Produktion des Wirkstoffs, Herstellung des Arzneimittels, Verpackung – ggf. Lohnherstellung) auftreten – insbesondere bei Bestehen eines Monopols hinsichtlich der Ausgangsstoffe.“

Ebenso wollen die Koalitionäre wohl nichts mehr im Bereich der Impfstoff-Rabattverträge unternehmen. Dort hatte es in den vergangenen Monaten Forderungen nach einer Abschaffung der Rabattverträge gegeben. Auch in diesem Fall ging es um die Lieferfähigkeit der Hersteller. In der koalitionsinternen Begründung heißt es dazu: „Eine Streichung der Rabattverträge ist im GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) nicht vorgesehen. An der Möglichkeit von Ausschreibungen für Impfstoffe sollte auch festgehalten werden. Die Ansicht, es herrsche ein Automatismus zwischen Ausschreibungen und Lieferschwierigkeiten, wird nicht geteilt.“ Dem Vernehmen nach gibt es aber insbesondere bei diesem Thema noch Diskusionsbedarf innerhalb der Koalition. Insbesondere die Unionsfraktion soll darauf drängen, die Impfstoff-Rabattverträge abzuschaffen.

Kein Aut-idem für die PKV

Eine Absage gibt es auch für die Idee eine regelhafte Substitution verordneter Arzneimittel zu ermöglichen – so wie in der GKV. Eine entsprechende Prüfbitte hatte Michael Hennrich unter Hinweis auf eine angestrebte Vereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband und PKV-Verband ins Spiel gebracht. Mit  einer eigenen Aut-idem-Regelung möchten die privaten Versicherer Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Das finden die Koalitionäre zwar nachvollziehbar. Eine entsprechende Regelung würde zudem dem Vorwurf der „Zwei-Klassen-Medizin“ entgegenwirken und die Akzeptanz der Aut-idem-Regelung in der GKV stärken, führen sie aus. Dennoch: „Ob hinsichtlich der regelhaften Substitution auch im PKV-Bereich ein politischer Konsens erreicht werden kann, bleibt allerdings abzuwarten", heißt es im Erklärpapier. Ob und wie das Anliegen durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes umgesetzt werden könne, bedürfe jedoch einer weiteren Prüfung. Ziel des Arzneimittelgesetzes sei nämlich die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung – nicht aber Wirtschaftlichkeitserwägungen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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