AMVSG im Bundestag

Wer kann mit dem Pharma-Kompromiss besser leben?

Stuttgart, Berlin - 07.03.2017, 17:00 Uhr

Kompromiss im Bundestag: Am gestrigen Montag haben sich die Gesundheitspolitiker von Union und SPD auf einen Kompromiss beim Pharma-Gesetz verständigt. Wer kann damit besser leben? Die Kassen oder die Hersteller? (Foto: Külker)

Kompromiss im Bundestag: Am gestrigen Montag haben sich die Gesundheitspolitiker von Union und SPD auf einen Kompromiss beim Pharma-Gesetz verständigt. Wer kann damit besser leben? Die Kassen oder die Hersteller? (Foto: Külker)


Als „gut für die Pharmafirmen“ bezeichnet die KKH Kaufmännische Krankenkasse den am Montag vereinbarten Kompromiss zum Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz . Die Pharmafirmen, zumindest die forschenden sehen das aber ganz anders. Es hagelt von allen Seiten Kritik. Lediglich der AOK Bundesverband findet – zwar nicht auschließlich, aber immerhin – ein paar lobende Worte.

Am gestrigen Montag wurden noch einige teils überraschende Änderungen am Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) bekannt. So wurde beispielsweise mit der Preisvertraulichkeit eine ganz wesentliche Forderung der Pharmaindustrie gestrichen. Entsprechend fällt das Fazit des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) wenig euphorisch aus. So werde sich am Problem der versorgungsgefährdenden Medikamentenabflüsse durch Paralellhandel nichts ändern, prognostiziert der Verband. Denn liegen die verhandelten Arzneimittelpreise hierzulande unter denen anderer Länder in Europa, sei dies für Parallelhändler erkennbar. Diese Arzneimittel fehlten dann im deutschen Gesundheitssystem, so die Befürchtung. Im Einzelfall könne das zu gesundheitsgefährdenden Lieferengpässen führen. Nach Ansicht des vfa sind vertrauliche Preise, die nur den Krankenkassen und dem einzelnen pharmazeutischen Unternehmer bekannt sind, der einzige Weg, den Parallelhandel zu unterbinden.

Zur Erklärung: Die-SPD-Bundestagsfraktion hatte bis zuletzt darum gerungen, die Vertraulichkeit wieder aus dem Gesetz zu streichen. Auch die Opposition hatte sich für mehr Transparenz eingesetzt. Ohnehin wäre es schwer geworden, genau zu definieren, welche Berufsgruppen die Preise noch sehen dürfen und für den wen die Informationen verschlossen bleiben sollen.

Hersteller und Kassen streiten noch um Arzt-Informationssystem

Und auch dem geplanten Arztinformationssystem zu Arzneimitteln kann der vfa zumindest bislang nicht allzu viel abgewinnen. Es drohe zu einem Instrument der Ärztesteuerung durch die Kassen zu werden. Im AMVSG ist nämlich vorgesehen, dass Ärzte künftig besser und schneller über den Nutzen und die Wirksamkeit neuer Arzneimittel erfahren. Laut AMVSG soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Vorgaben für ein Informationssystem für die Praxissoftware entwerfen.

Die Kassen wiederum hatten in den vergangenen Monaten davor gewarnt, dass das Info-System in den Bereich der Pharma-Werbung abdriften könnte. Zum Hintergrund: Im Pharmadialog hatten die Bundesregierung und die Hersteller festgehalten, dass das System unter Beteiligung der Hersteller erarbeitet werden soll. Streit gab es bis zuletzt auch um die Frage, ob und inwiefern die Preise neuer Arzneimittel in die Informationen miteinfließen. Doch das soll laut AMVSG nun der G-BA klären.

Insgesamt mangele dem geplanten AMVSG an Innovationskraft, kritisiert der Pharma-Verband. Drängende Versorgungsprobleme löse es nicht. Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des vfa, bezeichnete das Gesetz als das erste Opfer des Wahlkampfes. Auf die Punkte, die der Industrie eigentlich entgegenkommen, wie etwa die kurzfristige Streichung der sogenannten Umsatzschwelle oder die Streichung der Impfstoff-Rabattverträge, geht der vfa in seiner Pressemitteilung nicht ein. 

KKH lässt kein gutes Haar am Gesetz

Geht man hingegen nach den Reaktionen der Krankenkassen, müsste die Industrie eigentlich glücklich sein. „Bei der Pharma-Lobby dürften jetzt die Champagner-Korken knallen“, sagte KKH-Chef Ingo Kailuweit. Der Grund: die Streichung der Umsatzschwelle. Diese hätte eigentlich nach dem Willen der Krankenkassen noch deutlich stärker abgesenkt werden sollen als die veranschlagten 250 Millionen Euro – ab diesem Umsatz sollte rückwirkend ab dem ersten Tag der Preis gelten, der aufgrund des Nutzens zwischen Kassen und Herstellern verhandelt wurde. Und nun ist die Regelung ganz raus. „Das heißt, dass Arzneimittelhersteller für ein neues Medikament im ersten Jahr weiterhin astronomische Fantasiepreise von den Kassen verlangen können, unabhängig vom Nutzen ihres Produktes für die Patienten“, sagte Kailuweit.

Auch das Vorhaben, Ausschreibungen für Impfstoffe in Zukunft zu untersagen, stößt bei der KKH nicht auf Gegenliebe. Das Argument, damit Engpässe zu vermeiden, hält man für an den Haaren herbeigezogen. Lieferprobleme gebe es auch ohne Ausschreibungen. Der KKH-Chef befürchtet durch die Veränderungen des Gesetzes einen weiteren Kostenanstieg im Gesundheitswesen, für den unterm Strich die Beitragszahler aufkommen müssten.

Keine Lösung für das Mondpreisproblem

Auch die AOK übt Kritik an der Streichung der Umsatzschwelle. Für das Problem der Mondpreise halte das Gesetz somit weiter keine Lösung parat, heißt es seitens des Bundesverbandes. Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte, heißt es.

Was man in der nächsten Legislaturperiode dringend benötige, seien keine Platzhalter auf dem Papier, sondern echte Regulierungsmöglichkeiten für die Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach Markteintritt, sagte Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Unverständnis äußert der AOK-Vorstand auch über die Abschaffung der Zytostatika-Altverträge. „Nicht nur, dass ab sofort die intransparenten Beziehungsgeflechte zwischen Arzt und Apotheke reaktiviert und unsere höheren Qualitätsmaßstäbe an die Zytostatikaversorgung zurückgedreht werden. Man erwartet von den Krankenkassen, dass sie Versorgung gestalten. Hier werden funktionierende wettbewerbliche Instrumente, die nachweislich zu einer besseren Versorgung führen, einzelnen Lobbyinteressen geopfert. Die Krankenkassen werden damit als verlässlicher Vertragspartner infrage gestellt. Das ist ein sehr schwerer Einschnitt für die GKV.“

AOK hält Preistransparenz für sinnvoll und notwendig

Der AOK-Bundesverband kann dem Gesetz aber auch Positives abgewinnen. So sei die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für transparente Arzneimittelpreise sinnvoll und notwendig für das deutsche Gesundheitswesen, erklärte Litsch. Und auch den Plan, dass wirtschaftliche Angaben Teil eines erweiterten Arztinformationssystems sein könnten, bewertet die AOK positiv, ebenso wie die Verlängerung des Preismoratoriums und die Informationspflicht der Pharmafirmen bei Lieferengpässen. Mit den aktuellen Änderungsanträgen sei das Glas des AMVSG aus AOK-Sicht zwar halbvoll, aber das Getränk darin schmecke bitter.

Das AMVSG ist nach den Einigungen der Koalitionäre auf der Zielgeraden und kann schon am kommenden Donnerstag vom Bundestagsplenum beschlossen werden. In den vergangenen Wochen hatte es beim AMVSG so viele Konfliktpunkte zwischen Union und SPD gegeben, dass viele Beobachter davon ausgegangen waren, dass das Gesetz im Koalitionsausschuss landet. Das scheint nun abgewendet.

Alle zufrieden mit höherem Apothekenhonorar?

Völlig unkommentiert ließen alle Verbände – auch die ABDA – übrigens, dass sich an der vorgesehenen Honorarsteigerung für Apotheker nichts mehr ändern soll. Das AMVSG enthält ein völlig neues Fixhonorar für Rezepturen sowie eine Steigerung der Vergütung für BtM-Abgaben. Insgesamt sollen die Apotheker pro Jahr 100 Millionen Euro mehr erhalten. Während des Stellungnahmeverfahrens hatten sowohl Kassen als auch Hersteller diese Maßnahmen kritisiert. Heute kam jedoch keine Kritik mehr daran auf.

Am morgigen Mittwoch soll der Gesundheitsausschuss des Bundestages das Gesetz durchwinken, nur einen Tag später soll es dann beschlussfertig dem Plenum vorliegen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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