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Antrag auf Haftstrafe
Steuerbetrugsvorwürfe gegen Versandapotheker gehen zum BGH
Wusste der Apotheker, wo er zahlen musste?
Fraglich ist, ob der Versandapotheker wusste, wo er die Umsatzsteuer abführen muss. Nach der Entscheidung, die schriftlich noch nicht vorliegt, wusste er weder, dass er die Umsatzsteuer in Deutschland leisten musste, wie die Sprecherin erläutert. „Er hat sich im Irrtum befunden, weil er durch mehrere Steuerberater beraten war – daher konnte man nicht sagen, dass er das hätte wissen müssen“, erklärt die Gerichtssprecherin.
Doch die Staatsanwaltschaft zeigt sich von der Argumentation des Gerichts nicht überzeugt: Gegen den Freispruch legte sie vergangene Woche Revision ein und beantragte drei Jahre Haft für E. Inwiefern gegen die Steuerberater vorgegangen werde, kann die Pressesprecherin nicht beantworten – es handele sich im Wesentlichen um ausländische Steuerberater. „Es war nur ein deutscher Steuerberater beteiligt“, erklärt die Sprecherin gegenüber DAZ.online. „Erkenntnisse zu einer Verfolgung der Steuerberater liegen beim Landgericht nicht vor.“
Sollte es im Zuge der Revision zu einer Verurteilung kommen, könnten E. auch berufsrechtliche Konsequenzen drohen – bis hin zum Entzug der Approbation. Dies prüft die zuständige Apothekerkammer, falls eine rechtskräftige Verurteilung durch den Bundesgerichtshof erfolgt.
1 Kommentar
Wissen oder Nichtwissen....
von Michael Weigand am 13.03.2017 um 12:27 Uhr
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