AMVSG

Impfstoff-Rabattverträge verlieren ihre Exklusivität

Berlin - 17.03.2017, 17:00 Uhr

Auch Apotheken werden aufatmen: Impfstoffe dürfen künftig nicht mehr von den Kassen ausgeschrieben werden. (Foto: Miss Fafalda / Fotolia)

Auch Apotheken werden aufatmen: Impfstoffe dürfen künftig nicht mehr von den Kassen ausgeschrieben werden. (Foto: Miss Fafalda / Fotolia)


Kassen müssen wieder alle Impfstoffe erstatten

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk erklärt nun in einer Pressemitteilung, dass bestehende Vereinbarungen auslaufen werden – und sobald das AMVSG in Kraft getreten ist, können neben den rabattierten Impfstoffen auch individuelle Impfungen über die Kassen abgerechnet werden. Jeder Impfstoffhersteller könne jetzt seine Impfstoffe auf dem Markt anbieten. 

Dies stellt auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem erklärenden Schreiben klar, das DAZ.online vorliegt. Die Exklusivität der Rabattverträge wird mit Inkrafttreten des AMVSG fallen (anders als bei den Zyto-Verträgen, die jedoch in ihrer Laufzeit beschränkt werden). Es tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich im Laufe des Aprils. Eine Verlängerung der laufenden Verträge ist ausgeschlossen, auch wenn sie eine solche Option vorsehen. Das Ministerium stellt klar: Die Kassen müssen die verordneten Impfstoffe erstatten, soweit die Leistung im Rahmen der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt.  

Das Ministerium geht davon aus, dass es noch Verträge gibt, die bis zur Saison 2018/2019 laufen, in Niedersachsen sogar bis 2019/2020. Dass Ärzte alsbald alle Impfstoffe verordnen können, wird sich daher auf die Abgabemengen der Hersteller mit Rabattverträgen auswirken. Diese Rabattverträge enthielten aber keine konkreten Mengenvorgaben – die Mengenplanung sei Sache des Herstellers. Das BMG geht davon aus, dass die Krankenkassen sich weiterhin dafür einsetzen werden, dass rabattierte Impfstoffe zur Anwendung kommen. Wie dies allerdings genau geschehen könnte, bleibt offen. Eine etwaige Anpassung oder Aufhebung bestehender Verträge sei jedenfalls Angelegenheit der Vertragspartner selbst.

Bei GlaxoSmithKline begrüßt man die bevorstehenden Änderungen: „Dies stellt grundsätzlich die bestmögliche Versorgung aller in Deutschland lebenden Menschen sicher und gibt den Ärzten die Therapiehoheit zurück", freut sich Jens Vollmar, Medzinischer Leiter Impfstoffe bei GSK. „Die Gesetzesänderung gewährleistet damit auch gesetzlich versicherten Patienten wieder den Zugang zu Innovationen, der ihnen in den letzten Jahren durch ausschließlich preisorientierte Ausschreibungen versagt war.” Mit der Neuerung wird den Ärzten nämlich auch ermöglicht, tetravalente Grippeimpfstoffe zu verschreiben, die einen breiteren Schutz bieten als die rabattierten trivalenten Vakzine. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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