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Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Heil- und Hilfsmittelgesetz tritt in Kraft
Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens
Auch das Präqualifizierungsverfahren, in dem Apotheken, Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und andere Anbieter von Hilfsmitteln ihre grundsätzliche Eignung für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen nachweisen müssen, soll weiterentwickelt werden. Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der derzeit bundesweit rund 30 Präqualifizierungsstellen werden künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgen. Die ABDA hatte im Stellungnahmeverfahren von einer Änderung des Präqualifizierungsverfahrens abgeraten, da hierdurch ein funktionierendes System in Gefahr gebracht werde.
Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert
Eine weitere Neuerung: Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wird erweitert. Bislang werden die Kosten für Brillengläser nur für Kinder und Jugendliche übernommen – und ausnahmsweise für Menschen mit extremer Sehschwäche. Künftig erhalten auch die Versicherten, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags beziehungsweise des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises.
Das Gesetz regelt darüber hinaus viele weitere Punkte. Grundsätzlich soll die Versorgung mit Prothesen, Rollstühlen, Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln verbessert werden. Und: die Bedeutung der Heilmittelerbringer soll besser gewürdigt werden. So gibt es etwa bessere Löhne für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.
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