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Ausschreibung gestartet
Wer will Medizinal-Cannabis anbauen?
Kein Cannabis-Lager im BfArM
Nach der Ernte wird die Cannabisagentur das Cannabis für medizinische Zwecke in Besitz nehmen. Auch der Verkauf der Blüten an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken soll über die Cannabisagentur laufen. Das bedeute allerdings nicht, dass die Ernte ins BfArM transportiert und dort gelagert wird. Darauf wird explizit hingewiesen. Lagerung und Weiterverteilung werden bei den jeweiligen Anbaubetrieben beziehungsweise weiteren beauftragten Unternehmen stattfinden.
Weiter wird die Cannabisagentur einen Herstellerabgabepreis festlegen. Gewinne oder Überschüsse dürfen dabei allerdings nicht erzielt werden. Lediglich Personal- und Sachkosten will man decken. Was die Cannabis-Arzneimittel dann tatsächlich in der Apotheke kosten, darauf hat die Agentur keinen Einfluss, heißt es auf der Internetseite. Es werden jedoch dieselben Regelungen wie beim Vertrieb anderer Betäubungsmittel gelten.
Erste Ernte 2019 erwartet
Bis Cannabis aus hiesigem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf seit Inkrafttreten des „Cannabis-Gesetzes” am 10. März 2017 mit Importen gedeckt. Die erste Ernte wird für 2019 erwartet. Derzeit wird in den Niederlanden und in Kanada bestellt, aber grundsätzlich kann Cannabis aus jedem Land importiert werden, das Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle anbaut und in Arzneimittelqualität anbietet.
3 Kommentare
Anbau
von David am 28.03.2018 um 9:35 Uhr
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4 monate
von sticky am 11.04.2017 um 20:16 Uhr
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Anmerkung
von Fenko am 11.04.2017 um 19:23 Uhr
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