Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Apotheker kritisieren geplante „Mischrezepte“

Berlin - 18.04.2017, 18:00 Uhr

Auch Apothekern fordern die geplanten Änderungen zur Substitutionstherapie einiges ab. (Foto: dpa)

Auch Apothekern fordern die geplanten Änderungen zur Substitutionstherapie einiges ab. (Foto: dpa)


ABDA kritisiert Mehraufwand ohne finanziellen Ausgleich

Doch wo sind die Knackpunkte aus Sicht der Apotheker? Die ABDA schreibt in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf, dass eine sachgerechte Weiterentwicklung der betäubungsmittelrechtlichen Substitutionsvorschriften begrüßt. Die Apothekerschaft halte ihre auch in der Vergangenheit stets bekräftigte Bereitschaft, ihren Beitrag an der Versorgung von Substitutionspatienten leisten zu wollen, weiterhin aufrecht, heißt es dort. Dennoch fordert sie zahlreiche Änderungen an den Plänen des Verordnungsgebers. So widerspricht die ABDA dem Entwurf ausdrücklich, soweit er einige Pflichten einseitig von Ärzten auf andere Fachkreise, so auch Apotheker, verlagert. So ist etwa vorgesehen, dass Dokumentationspflichten des behandelnden Arztes unter anderem auf die Apotheke übertragen und gleichzeitig eine monatliche Informationspflicht über die Nachweisführung gegenüber dem ursprünglich verantwortlichen Arzt geschaffen wird. Zudem entstehe den Apotheken erheblicher Mehraufwand, wenn der Arzt bei den 30-Tage-Verordnungen patientenindividuellen Verabreichungs- bzw.- Abgabezeitpunkte festlege. Dieser betreffe nicht nur die Lagerung des Anbruchs des Substitutionsmittels, sondern insbesondere eine Vervielfältigung der Abgabeprozesse gegenüber einem Substitutionspatienten sowie die Dokumentation. Besonders missfällt der ABDA, dass keinerlei finanzieller Ausgleich für die Zusatzaufgaben vorgesehen ist.

Hohes Missbrauchspotenzial befürchtet

Ohnehin hält die ABDA nichts vom ausgeweiteten Take-Home-Bedarf. Schon dass das bisherige grundsätzliche Verbot der Aushändigung der Substitutionsverschreibung an den Patienten gestrichen werden soll eröffne Möglichkeiten für Missbrauch und Manipulationen/Fälschungen der Verschreibungen. Auch die 30-Tage-Regelung lehnt die ABDA unter Hinweis auf die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs, die fehlende therapeutische Rationale und die erhebliche Zunahme des Aufwands von an der Substitution beteiligten Apotheken ab.

Ebenfalls problematisch sei die angedachte Schaffung eines „Mischrezepts“ für Take Home-Bedarf und Substitutionsmittel zum Sichtbezug im Rahmen der Take-home-Verschreibungen für bis zu 30 Tage. Hier setzt die ABDA an zahlreichen kritischen Punkten an. Unter anderem sei ein solches Mischrezept im Bereich der betäubungsmittelrechtlichen Substitutionsvorschriften ein „Fremdkörper“ und seine therapeutische Rationale nicht erkennbar: „Wenn der Patient stabil genug ist, so dass ihm das Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme auch über den Bedarf von sieben Tagen hinaus verordnet werden kann, ist auch ein zwischenzeitlicher Sichtbezug nicht notwendig. Erscheint dem behandelnden Arzt der Patient dagegen nicht stabil genug, so dass er eine zwischenzeitliche Kontrolle in Form des Sichtbezugs für notwendig erachtet, sind die Voraussetzungen für die Verschreibung des Take-home-Bedarfs eben nicht erfüllt und der Arzt muss wieder zur Sichtvergabe zurückkehren“, argumentiert die ABDA nachvollziehbar. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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