US-Bundesstaat Arkansas

Fresenius-Tochter im Streit um Hinrichtungen

Little Rock / Washington - 18.04.2017, 09:50 Uhr

Die „Todeskammer“ im US-Bundesstaat Texas, in der der
Verurteilte mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Der „Henker“ sitzt hinter
dem Glasfenster und verabreicht dem Todeskandidaten die Spritze durch das Loch
links neben dem Fenster. (Foto: dpa)

Die „Todeskammer“ im US-Bundesstaat Texas, in der der Verurteilte mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Der „Henker“ sitzt hinter dem Glasfenster und verabreicht dem Todeskandidaten die Spritze durch das Loch links neben dem Fenster. (Foto: dpa)


Gerichte streiten um das weitere Vorgehen

Die Bundesrichterin Kristine Baker stoppte am Samstag aber alle Exekutionen vorübergehend. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Arzneimittel Midazolam.

Dagegen legte der Bundesstaat Arkansas Berufung ein – das Berufungsgericht gab am gestrigen Montag nun Recht und hob den Stopp der Hinrichtungen auf. Allerdings blockierte der Oberste Gerichtshof des Staates am selben Tag zwei der Hinrichtungen, die für den Abend geplant waren. Der Staat legte im Fall eines der Männer Einspruch ein und wollte an seiner Exekution festhalten.

Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte erklärt, sie habe im Fall des Häftlings Don Davis Berufung beim Supreme Court eingelegt. In einem weiteren Verfahren hob der Oberste Gerichtshof von Arkansas eine Entscheidung eines Bezirksrichters auf. Dieser hatte am Freitag den Gebrauch des Mittels Vecuronium untersagt, das ebenfalls ein Teil der Giftmischung für die geplanten Exekutionen ist. Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mittel für Muskelentspannung an den Bundesstaat verkauft hatte. McKesson machte geltend, getäuscht worden zu sein. Der Bundesstaat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.



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