US-Bundesstaat Arkansas

Fresenius-Tochter im Streit um Hinrichtungen

Little Rock / Washington - 18.04.2017, 09:50 Uhr

Die „Todeskammer“ im US-Bundesstaat Texas, in der der
Verurteilte mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Der „Henker“ sitzt hinter
dem Glasfenster und verabreicht dem Todeskandidaten die Spritze durch das Loch
links neben dem Fenster. (Foto: dpa)

Die „Todeskammer“ im US-Bundesstaat Texas, in der der Verurteilte mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Der „Henker“ sitzt hinter dem Glasfenster und verabreicht dem Todeskandidaten die Spritze durch das Loch links neben dem Fenster. (Foto: dpa)


Im US-Bundesstaat Arkansas liefern sich Gegner und Befürworter mehrerer Hinrichtungen spektakuläre juristische Auseinandersetzung. Arzneimittelhersteller wehren sich dagegen, dass ihre Medikamente aus „nicht autorisierten Quellen“ für die Hinrichtungen verwendet werden.

Eine US-Tochterfirma des deutschen Medizinkonzerns Fresenius geht gegen eine im US-Bundesstaat Arkansas geplante Serie von Hinrichtungen vor. Zusammen mit dem Unternehmen West-Ward Pharmaceuticals schloss sich Fresenius Kabi USA einer Klage vor einem Bezirksgericht in Arkansas an, wie ein Firmensprecher Ende vergangener Woche mitteilte. Ziel ist es demnach, dass Arkansas Medikamente der Firmen nicht bei den geplanten Hinrichtungen verwenden darf.

Der Bundesstaat beabsichtigt, das Medikament Kaliumchlorid bei den geplanten Hinrichtungen zu verwenden. Aus Sicht von Fresenius Kabi aber hat die zuständige Behörde in Arkansas das Mittel aus „nicht autorisierten Quellen“ erworben. Fresenius Kabi widerspreche einer möglichen Verwendung des Mittels bei den Hinrichtungen in aller Form. Das Medikament sei zur Versorgung von Patienten entwickelt worden und nicht dazu, als Teil tödlicher Giftinjektionen eingesetzt zu werden. Fresenius habe auch einen Brief an Gouverneur Asa Hutchinson geschrieben, bis Freitag allerdings noch keine Antwort bekommen.

Arkansas wollte ab dem gestrigen Ostermontag binnen elf Tagen sieben Häftlinge hinrichten lassen. Der Grund dafür ist, dass Ende April das Haltbarkeitsdatum für noch vorhandene Dosen des Medikaments Midazolam ausläuft, das ebenfalls Teil des Giftcocktails ist. Es soll die Häftlinge betäuben, bevor dann zwei weitere Mittel den Herztod herbeiführen.

Verstößt die Verabreichung gegen die Verfassung?

In der Vergangenheit hatte es beim Einsatz von Midazolam bei Hinrichtungen Berichte über qualvolle Tode gegeben. 2015 hatte das höchste US-Gericht die Beimischung der Substanz im Giftcocktail aber weiter erlaubt. Der Gebrauch des Mittels verstoße nicht gegen die Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.

US-Bundesstaaten haben zunehmend Nachschubprobleme bei Mitteln, die sie für Hinrichtungen verwenden wollen. Denn viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass mit ihren Substanzen getötet wird und weigern sich, Wirkstoffe für die Giftspritzen zu liefern. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

Fresenius Kabi erklärte, gemeinsam mit den meisten großen US-amerikanischen und internationalen Pharmaherstellern Vertriebskontrollen in den USA eingerichtet zu haben. Damit solle sichergestellt werden, dass Produkte nicht für den Einsatz bei Hinrichtungen verkauft werden. In der EU gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen verwendet werden könnten.

Gerichte streiten um das weitere Vorgehen

Die Bundesrichterin Kristine Baker stoppte am Samstag aber alle Exekutionen vorübergehend. Sie bezog sich dabei auf generelle Klagen der betroffenen Häftlinge gegen eine Hinrichtung mit Giftinjektionen, dabei ging es vor allem um das umstrittene Arzneimittel Midazolam.

Dagegen legte der Bundesstaat Arkansas Berufung ein – das Berufungsgericht gab am gestrigen Montag nun Recht und hob den Stopp der Hinrichtungen auf. Allerdings blockierte der Oberste Gerichtshof des Staates am selben Tag zwei der Hinrichtungen, die für den Abend geplant waren. Der Staat legte im Fall eines der Männer Einspruch ein und wollte an seiner Exekution festhalten.

Die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, hatte erklärt, sie habe im Fall des Häftlings Don Davis Berufung beim Supreme Court eingelegt. In einem weiteren Verfahren hob der Oberste Gerichtshof von Arkansas eine Entscheidung eines Bezirksrichters auf. Dieser hatte am Freitag den Gebrauch des Mittels Vecuronium untersagt, das ebenfalls ein Teil der Giftmischung für die geplanten Exekutionen ist. Geklagt hatte der Pharmahändler McKesson, der das Mittel für Muskelentspannung an den Bundesstaat verkauft hatte. McKesson machte geltend, getäuscht worden zu sein. Der Bundesstaat habe angegeben, das Medikament zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.



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