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OTC in Supermärkten und Drogerien
Schweiz entlässt 600 Arzneimittel aus der Apothekenpflicht
Paracetamol im Supermarkt?
Zur Erklärung: In der Schweiz ist die Apotheken- und Rezeptpflicht über Wirkstofflisten geregelt. Kategorie A enthält ausschließlich Rx-Präparate, die aus Sicherheitsgründen nur über einen begrenzten Zeitraum verordnet werden dürfen. Kategorie B enthält ebenfalls nur Rx-Medikamente, darunter aber die meisten häufig verordneten Arzneimittel. Mehr als 90 Prozent aller in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe stammen aus diesen beiden Rx-Kategorien. Die nun aufzulösende Kategorie C darf nur nach Fachberatung durch einen Apotheker abgegeben werden. Kategorie D enthält OTC-Präparate, die auch nach Fachberatung eines Drogisten in der Drogerie verkauft werden können. Die Kategorie E enthält schließlich komplett freigegebene Präparate, die überall frei verkäuflich sind.
Neben der oben beschriebenen Aufhebung der Apothekenpflicht für die meisten OTC-Präparate soll außerdem die Beratungspflicht für viele Medikamente der Wirkstoffklasse D überprüft werden. Die Liste D enthält unter anderem Schmerzmittel wie Paracetamol in geringen Dosierungen oder das Nasenspray Xylometazolin. Der Übergang dieser beratungspflichtigen Medikamente in den kompletten Freiverkauf, beispielsweise in Supermärkten, soll ebenfalls wissenschaftlich evaluiert werden. Die Fachverbände wurden zur Stellungnahme aufgerufen. Ziel beider Maßnahmen (Auflösung der C-Liste und Umverteilung der D-Liste) ist unter anderem die Kostenreduktion im OTC-Bereich.
Die einzig gute Nachricht für die Apotheker ist, dass sie einige Arzneimittel künftig auch ohne ärztliche Verordnung abgeben sollen. Der Gesetzgeber will die heilberuflichen Kompetenzen der Apotheker stärken. Das Bundesamt für Gesundheit soll in den kommenden Monaten eine sogenannte „Apothekerliste“ erarbeiten, auf der die Medikamente stehen, die Apotheker ohne Rezept dispensieren können. Darunter dürften insbesondere die Arzneimittel sein, die aus der ehemaligen OTC-Kategorie (C) in den verschreibungspflichtigen Bereich überführt wurden.
Die neuen Abgaberegeln werden erst 2018 und 2019 in Kraft treten. Fest steht allerdings, dass in der Schweiz große Supermarktkonzerne wie beispielsweise Migros bereitstehen, um einen Teil des Apothekengeschäftes zu übernehmen. Migros hatte kürzlich auch eine Kooperation mit der Schweizer Versandapotheke Zur Rose bekanntgegeben. Zur Rose will in Bern eine erste Apotheke im Supermarkt eröffnen.
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