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Wirtschaftlichkeit und Korruptionsschutz gesichert
Widmann-Mauz‘ Schreiben an den Abgeordneten Sorge stellt überdies noch mehr klar: Zum einen, dass die Kassen trotz der gestrichenen Ausschreibungen auf Apothekenebene sparen können. Zum anderen, dass für mehr Transparenz gesorgt wird und dies Fehlentwicklungen verhindern soll. So werde den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen einheitlich und gemeinsam der Abschluss von Rabattverträgen mit pharmazeutischen Herstellern zu den Fertigarzneimitteln ermöglicht, die in Apotheken bei der Herstellung von parenteralen Zubereitungen verwendet werden. Auch die Hilfstaxe werde gestärkt – sie muss nun neu verhandelt werden. Geht das nicht schnell genug und nicht einvernehmlich, wird die Schiedsstelle zur Konfliktlösung eingeschaltet.
Zudem weist Widmann-Mauz darauf hin, dass die bisherige Regelung zur Transparenz über die Einkaufspreise der abgerechneten Arzneimittel deutlich erweitert wird. Der bereits gesetzlich verankerte Auskunftsanspruch der Krankenkassen zum tatsächlichen Einkaufspreis und diesbezüglichen Rabatten umfasse künftig nicht nur die Apotheke, sondern auch die für eine Apotheke tätig werdenden Herstellbetriebe oder die Krankenhausapotheken sowie erweiterte Angaben der pharmazeutischen Unternehmer. „Die erweiterte Transparenz trägt so auch zur Verhinderung etwaiger betrügerischer oder korruptiver Praktiken im Rahmen der Leistungserbringung und abrechnung bei“, schreibt die Staatssekretärin. Gebe es doch einmal Verdachtsmomente für ein möglicherweise strafbares Verhalten von Leistungserbringern, könnten die Strafverfolgungsbehörden ermitteln – zum Beispiel wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b Strafgesetzbuch).
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