Urteil gegen Homöopathikum

Weder „100% natürlich“ noch effektiv oder bestens verträglich

München - 11.05.2017, 09:00 Uhr

Wirkt? (Bild: Screenshot)

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Die nächste Instanz griff noch härter durch

In seiner Entscheidung von der vergangenen Woche urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München, dass bis auf eine alle zwölf von Integritas beanstandeten Werbeaussagen von der Neodolor-Homepage unzulässig seien (Az. 29 U 335/17). So auch „Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“, „Effektiv gegen Kopfschmerzen“, „bestens verträglich“ oder „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“.

PharmaFGP argumentierte laut „Süddeutscher Zeitung“ wiederum, mit der Zulassung sei die Wirksamkeit anzunehmen – weitere Studien zum Präparat seien unnötig. „Dass eine Kommission anhand der Zutatenliste entscheidet, ob die Arznei bei der angegebenen Indikation helfen könnte – das ist einer der Gründe, warum der Senat am Ende nicht nur die fünf Werbeaussagen verbietet, die dem Landgericht zu dick aufgetragen waren, sondern gleich elf von zwölf, gegen die sich die Klage richtete“, berichtet die Zeitung aus der Verhandlung.

Integritas hatte in der Vorinstanz argumentiert, für die Aussagen „bestens verträglich“ oder „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“ fehle es an wissenschaftlich validen Studien. Auch habe PharmaFGP keine pharmakologisch-toxikologischen Gutachten vorgelegt, die dies belegen – und die Firma habe die Zusammensetzung ohne weitere Überprüfungen der Zulassungsbehörde verändert. Der Argumentation schlossen sich die Richter des Oberlandesgerichts offenbar an, deren Urteilsgründe noch nicht vorliegen.

Vor Gericht spielte auch eine Rolle, dass in der Packungsbeilage stehe, dass das Präparat für Kinder und für Schwangere ebenso wenig empfohlen werde wie der gleichzeitige Konsum von Genussmitteln wie Alkohol, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. „Die gute Nachricht dabei für die Firma Pharma FGP in Gräfelfing: Sie muss nur ihre Werbung ändern“, heißt es in dem Artikel. „Das Rezept für Neodolor kann gleich bleiben, ...“



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe

von sorglos am 16.05.2017 um 6:45 Uhr

Integritas - ein Verein von Arzneimittelherstellern und Pharmaindustrie. Klar, dass denen jedes Mittel Recht ist, um den Markt mit Schmerzmitteln zu sichern. Dass viele Menschen bereits abhängig von Paracetamol, Ibuprofen, Aspirin etc. sind, interessiert nicht. Dass täglich kurz vor den Nachrichten chemische Keulen beworben werden, dass die "gelbe Salbe" das nonplusultra sei...das ist alles legal. Homöopathische Arzneimittel waren und sind ein Dorn im Auge, weil sie die Margen schmälern könnten. Die Nebenwirkungen der NSAR und anderer sind egal, Hauptsache die Regale der Apotheken sind voll davon. Ich werde trotzdem weiter homöopathische Arzneimittel empfehlen.

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AW: Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe

von JohnDifool am 18.05.2017 um 19:21 Uhr

PharmaFGP ist ebenso ein Arzneimittelhersteller und ein gewinnorientiertes Unternehmen der Pharmaindustrie wie die Mitglieder von Integritas, sowie auch sämtliche Hersteller von homöopathischen Präparaten. Hömöopathie ist ein Milliardengeschäft und sie verfügt demensprechend über eine kaum weniger mächtige Lobby als andere Pharmafirmen auch.

Aufgrund des Binnenkonsens im Arzneimittelgesetz benötigen homöopathische Mittel jedoch keinerlei wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirksamkeit! Das heißt, es reicht völlig aus, nur zu behaupten, dass ein neues homöopathisches Produkt wirksam sei, um es beim BfArM registrieren lassen zu können. Dagegen müssen die Hersteller echter Medizin jahrelang Millionen in Forschung und Entwicklung investieren, sowie für den Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufwenden, um überhaupt nur die Chance zur Zulassung ein neues Präparats zu bekommen. Danach müssen sich zunächst die Entwicklungskosten amortisieren und erst dann kann mit dem neuen Produkt endlich der erste Cent Gewinn erzielt werden.
Zur Registrierung eines neuen homöopathischen Präparats reicht dagegen schon eine Eingebung im Traum oder ähnliches völlig aus, solange kein anderer Homöopath irgendwelche Einwände hat.

Aus diesen und vielen anderen Gründen gehört der Binnenkonsens für besondere Therapierichtungen im deutschen Arzneimittelrecht endlich abgeschafft!

Gibt es da ein Verfahren?

von Klax am 12.05.2017 um 8:54 Uhr

"PharmaFGP hatte argumentiert, dass schon mit der Zulassung als homöopathisches Arzneimittel der Wirknachweis gegeben sei."
°_°
Wie sieht denn dann ein solches ""Zulassungsverfahren"" bei Hp aus?

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AW: Anscheinend nicht ...

von Jeanny am 12.05.2017 um 16:06 Uhr

“Homöopathische Arzneimittel unterliegen nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie die übrigen Arzneimittel (AMG, § 38). So müssen die meisten homöopathischen Stoffe nicht zugelassen, sondern registriert werden. Diese Registrierung erfolgt durch das BfArM. “
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/_node.html

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