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Urteil gegen Homöopathikum
Weder „100% natürlich“ noch effektiv oder bestens verträglich
Die nächste Instanz griff noch härter durch
In seiner Entscheidung von der vergangenen Woche urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München, dass bis auf eine alle zwölf von Integritas beanstandeten Werbeaussagen von der Neodolor-Homepage unzulässig seien (Az. 29 U 335/17). So auch „Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“, „Effektiv gegen Kopfschmerzen“, „bestens verträglich“ oder „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“.
PharmaFGP argumentierte laut „Süddeutscher Zeitung“ wiederum, mit der Zulassung sei die Wirksamkeit anzunehmen – weitere Studien zum Präparat seien unnötig. „Dass eine Kommission anhand der Zutatenliste entscheidet, ob die Arznei bei der angegebenen Indikation helfen könnte – das ist einer der Gründe, warum der Senat am Ende nicht nur die fünf Werbeaussagen verbietet, die dem Landgericht zu dick aufgetragen waren, sondern gleich elf von zwölf, gegen die sich die Klage richtete“, berichtet die Zeitung aus der Verhandlung.
Integritas hatte in der Vorinstanz argumentiert, für die Aussagen „bestens verträglich“ oder „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“ fehle es an wissenschaftlich validen Studien. Auch habe PharmaFGP keine pharmakologisch-toxikologischen Gutachten vorgelegt, die dies belegen – und die Firma habe die Zusammensetzung ohne weitere Überprüfungen der Zulassungsbehörde verändert. Der Argumentation schlossen sich die Richter des Oberlandesgerichts offenbar an, deren Urteilsgründe noch nicht vorliegen.
Vor Gericht spielte auch eine Rolle, dass in der Packungsbeilage stehe, dass das Präparat für Kinder und für Schwangere ebenso wenig empfohlen werde wie der gleichzeitige Konsum von Genussmitteln wie Alkohol, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. „Die gute Nachricht dabei für die Firma Pharma FGP in Gräfelfing: Sie muss nur ihre Werbung ändern“, heißt es in dem Artikel. „Das Rezept für Neodolor kann gleich bleiben, ...“
4 Kommentare
Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe
von sorglos am 16.05.2017 um 6:45 Uhr
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AW: Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe
von JohnDifool am 18.05.2017 um 19:21 Uhr
Gibt es da ein Verfahren?
von Klax am 12.05.2017 um 8:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Anscheinend nicht ...
von Jeanny am 12.05.2017 um 16:06 Uhr
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