Urteil gegen Homöopathikum

Weder „100% natürlich“ noch effektiv oder bestens verträglich

München - 11.05.2017, 09:00 Uhr

Clemens Fischer (Foto: PharmaFGP)

Clemens Fischer (Foto: PharmaFGP)


Der Hersteller will seine Werbung trotz des Urteils nur „wenig ändern“

PharmaFGP-Chef Clemens Fischer ist laut „Bunte“ mit Audi RS5 und Lizenz als Hubschrauberpilot auf der Überholspur zu Hause – wurde vom Gericht nun jedoch deutlich ausgebremst. Vom Urteil der Richter zeigt er sich „überrascht“, wie er gegenüber DAZ.online sagt. „Dass wir mit der Entscheidung des OLG München nicht zufrieden sind, ist, glaube ich, selbstverständlich“, erklärt er – und betont, dass in der Vorinstanz nur fünf statt elf Werbeaussagen verboten wurden. „Vielleicht hat sich das Gericht nicht optimal vorbereitet“, versucht er die Entscheidung der zweiten Instanz zu erklären.

Er betont, dass sich das OLG München auf die „konkrete Anzeige“ bezogen hätten – „nicht auf die Aussagen generell“, erklärt er. Die Wirksamkeit des Produktes Neodolor bei Kopfschmerzen habe das OLG München nicht bezweifelt, sagt Fischer. So werde die Firma die Bewerbung des Produktes nur „wenig ändern“, gleichzeitig aber „selbstverständlich“ das nun rechtskräftige Urteil beachten.

Gegenüber DAZ.online kündigt Fischer gleichzeitig an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen – so dass es mit dem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I weitergehen wird. Doch in der darauffolgenden Instanz wird die Angelegenheit voraussichtlich wieder bei dem Senat des OLG landen, der für die aktuelle Schlappe von PharmaFGP verantwortlich war. Gut möglich, dass sich am Ende auch die Richter des Bundesgerichtshofs mit dem Fall beschäftigen müssen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe

von sorglos am 16.05.2017 um 6:45 Uhr

Integritas - ein Verein von Arzneimittelherstellern und Pharmaindustrie. Klar, dass denen jedes Mittel Recht ist, um den Markt mit Schmerzmitteln zu sichern. Dass viele Menschen bereits abhängig von Paracetamol, Ibuprofen, Aspirin etc. sind, interessiert nicht. Dass täglich kurz vor den Nachrichten chemische Keulen beworben werden, dass die "gelbe Salbe" das nonplusultra sei...das ist alles legal. Homöopathische Arzneimittel waren und sind ein Dorn im Auge, weil sie die Margen schmälern könnten. Die Nebenwirkungen der NSAR und anderer sind egal, Hauptsache die Regale der Apotheken sind voll davon. Ich werde trotzdem weiter homöopathische Arzneimittel empfehlen.

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AW: Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe

von JohnDifool am 18.05.2017 um 19:21 Uhr

PharmaFGP ist ebenso ein Arzneimittelhersteller und ein gewinnorientiertes Unternehmen der Pharmaindustrie wie die Mitglieder von Integritas, sowie auch sämtliche Hersteller von homöopathischen Präparaten. Hömöopathie ist ein Milliardengeschäft und sie verfügt demensprechend über eine kaum weniger mächtige Lobby als andere Pharmafirmen auch.

Aufgrund des Binnenkonsens im Arzneimittelgesetz benötigen homöopathische Mittel jedoch keinerlei wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirksamkeit! Das heißt, es reicht völlig aus, nur zu behaupten, dass ein neues homöopathisches Produkt wirksam sei, um es beim BfArM registrieren lassen zu können. Dagegen müssen die Hersteller echter Medizin jahrelang Millionen in Forschung und Entwicklung investieren, sowie für den Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aufwenden, um überhaupt nur die Chance zur Zulassung ein neues Präparats zu bekommen. Danach müssen sich zunächst die Entwicklungskosten amortisieren und erst dann kann mit dem neuen Produkt endlich der erste Cent Gewinn erzielt werden.
Zur Registrierung eines neuen homöopathischen Präparats reicht dagegen schon eine Eingebung im Traum oder ähnliches völlig aus, solange kein anderer Homöopath irgendwelche Einwände hat.

Aus diesen und vielen anderen Gründen gehört der Binnenkonsens für besondere Therapierichtungen im deutschen Arzneimittelrecht endlich abgeschafft!

Gibt es da ein Verfahren?

von Klax am 12.05.2017 um 8:54 Uhr

"PharmaFGP hatte argumentiert, dass schon mit der Zulassung als homöopathisches Arzneimittel der Wirknachweis gegeben sei."
°_°
Wie sieht denn dann ein solches ""Zulassungsverfahren"" bei Hp aus?

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AW: Anscheinend nicht ...

von Jeanny am 12.05.2017 um 16:06 Uhr

“Homöopathische Arzneimittel unterliegen nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie die übrigen Arzneimittel (AMG, § 38). So müssen die meisten homöopathischen Stoffe nicht zugelassen, sondern registriert werden. Diese Registrierung erfolgt durch das BfArM. “
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/zul/_node.html

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