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Urteil gegen Homöopathikum
Weder „100% natürlich“ noch effektiv oder bestens verträglich
Der Hersteller will seine Werbung trotz des Urteils nur „wenig ändern“
PharmaFGP-Chef Clemens Fischer ist laut „Bunte“ mit Audi RS5 und Lizenz als Hubschrauberpilot auf der Überholspur zu Hause – wurde vom Gericht nun jedoch deutlich ausgebremst. Vom Urteil der Richter zeigt er sich „überrascht“, wie er gegenüber DAZ.online sagt. „Dass wir mit der Entscheidung des OLG München nicht zufrieden sind, ist, glaube ich, selbstverständlich“, erklärt er – und betont, dass in der Vorinstanz nur fünf statt elf Werbeaussagen verboten wurden. „Vielleicht hat sich das Gericht nicht optimal vorbereitet“, versucht er die Entscheidung der zweiten Instanz zu erklären.
Er betont, dass sich das OLG München auf die „konkrete Anzeige“ bezogen hätten – „nicht auf die Aussagen generell“, erklärt er. Die Wirksamkeit des Produktes Neodolor bei Kopfschmerzen habe das OLG München nicht bezweifelt, sagt Fischer. So werde die Firma die Bewerbung des Produktes nur „wenig ändern“, gleichzeitig aber „selbstverständlich“ das nun rechtskräftige Urteil beachten.
Gegenüber DAZ.online kündigt Fischer gleichzeitig an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen – so dass es mit dem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht München I weitergehen wird. Doch in der darauffolgenden Instanz wird die Angelegenheit voraussichtlich wieder bei dem Senat des OLG landen, der für die aktuelle Schlappe von PharmaFGP verantwortlich war. Gut möglich, dass sich am Ende auch die Richter des Bundesgerichtshofs mit dem Fall beschäftigen müssen.
4 Kommentare
Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe
von sorglos am 16.05.2017 um 6:45 Uhr
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AW: Lobby sichert sich wieder ihre Pfründe
von JohnDifool am 18.05.2017 um 19:21 Uhr
Gibt es da ein Verfahren?
von Klax am 12.05.2017 um 8:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Anscheinend nicht ...
von Jeanny am 12.05.2017 um 16:06 Uhr
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