Tatbestandsmerkmale Quelle: Dr. Hendrik Schneider, Leipzig | ||
§ 299a Vorteilsnehmer | § 299b Vorteilsgeber |
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Wer kann Täter sein? | Angehöriger eines Heilberufs, z.B.: Arzt, Pflegekraft, MFA, PTA |
Jedermann, z.B.: kaufmännischer GF des Klinikums |
Womit wird bestochen? |
Vorteil: Leistung, auf die
der Angehörige des Heilberufs keinen Anspruch hat und die seine Lage verbessert. |
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Tatbestands-mäßiges Marktverhalten |
Verordnung
von Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukten Bezug
NUR, wenn diese zur unmittelbaren Anwendung durch den HCP bestimmt sind Zuführung von Patienten (§§ 299a Nr. 3, 299b Nr.3 StGB) |
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Tathandlungen |
Fordern, sich Versprechen lassen, Annehmen (des Vorteils) |
Anbieten, Versprechen, Gewähren (des Vorteils) |
Gegenleistung des Bestochenen | Unlautere Bevorzugung im Wettbewerb = Unrechtsvereinbarung | |
Vorsatz | Der Bestochene muss wissen, dass er einen Vorteil erhält. |
Magnesium
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