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Wird die Videosprechstunde fester Bestandteil ärztlicher Arbeit?
Doch wie weit soll es gehen – beispielsweise bis hin zu millionenhaften Arztkontakten über zweifelhafte Apps wie in vielen Ländern Asiens? „Fernbehandlung wird zum festen Bestandteil der ärztlichen Arbeit“, hieß es in einem Antrag, der den meisten Delegierten offenbar zu weit ging – sie beschlossen, sich damit nicht zu befassen. Doch nach einem engagierten Vortrag des Präsidenten der Ärztekammer Baden-Württemberg war klar, dass die deutsche Ärzteschaft den Zug in Richtung von mehr Fernbehandlung lenken will.
Natürlich
nutzen wir schon fast alle EDV in der Praxis“, sagte Kammerpräsident Ulrich Clever – ohne die ginge es eigentlich nicht mehr. Doch auch wenn er – wie schon lange
– weiterhin vor Überwachung und der Aushöhlung des Arztgeheimnisses warnt, ist
er inzwischen gleichzeitig ein großer Fan der Fernbehandlung, die er als
„Riesenchance“ sieht. Daher habe sich die Landesärztekammer als deutschlandweit
erste dafür entschlossen, die Berufsordnung dafür zu öffnen, dass Ärzte
zukünftig ohne jeglichen physischen Kontakt Patienten behandeln können –
zumindest in Modellprojekten.
„Herz“ des ärztlichen Selbstverständnisses
Zwei Gründe gab es für den Schritt, ans „Herz“ des Berufsrechts und des ärztlichen Selbstverständnisses zu gehen, wie Clever sagte: Im Ländle gab es immer mehr Ärzte, die für den Schweizer Telemedizin-Anbieter Medgate arbeiten und denen aktuell berufsrechtliche Probleme in Baden-Württemberg drohen. Und Clever fürchtet, dass Ärzten vonseiten der Politik vorgeschrieben wird, vermehrt aus der Ferne zu behandeln, wenn sie sich nicht selber in diese Richtung öffnen. „Wir wollten und wollen unsere Patientenschutzordnung, wie ich unsere Berufsordnung verstehe, in unserer Hand behalten“, erklärte er. Gleichzeitig will der Kammerpräsident das Feld nicht Heilpraktikern überlassen, „die das schon längst für sich entdeckt haben“.
Modellprojekte müssen eine ordentliche Dokumentation vorweisen können, Haftungsfragen klären, die Patienten über die Fernbehandlung aufklären und das Arztgeheimnis wahren. Das vielleicht erste derartige Projekt bereitet derzeit die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg vor, die eine ärztliche Beratung per Video und Telefon plant . Derartige Projekte seien aber als Ergänzung zur „normalen“ Behandlung gedacht, sagte Clever – der Erfahrung nach würden rund 70 Prozent aller Fernbehandlungs-Gespräche mit der Empfehlung enden, zum Arzt zu gehen.
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