EU erzielt Kompromiss

Für ein schnelleres Verbot neuer psychoaktiver Drogen

Brüssel / Stuttgart - 30.05.2017, 11:00 Uhr

Kampf gegen Legal Highs: Vier Jahre hat es gedauert, bis man sich auf EU-Ebene auf einen Kompromiss einigen konnte. (Foto: picture alliance / dpa)

Kampf gegen Legal Highs: Vier Jahre hat es gedauert, bis man sich auf EU-Ebene auf einen Kompromiss einigen konnte. (Foto: picture alliance / dpa)


Sie kommen als Kräutermischung, Badesalz oder Reinigungsmittel daher und werden zunächst legal vertrieben – neue psychoaktive Drogen, auch Legal Highs genannt. Bis sie von den Behörden geprüft und verboten werden, geht viel Zeit ins Land. Das soll in Zukunft schneller gehen. Das EU-Parlament und die Mitgliedsländer haben am gestrigen Montag einen entsprechenden Kompromiss erzielt. 

Neue Rauschmittel sollen auf EU-Ebene schneller überprüft und gegebenenfalls verboten werden. Damit will die Europäische Union die wachsende Gesundheitsgefahr durch die sogenannten Legal Highs bannen. Den Kompromiss erzielten EU-Parlament und die Mitgliedsländer am gestrigen Montag nach vierjährigen Verhandlungen. Bereits 2013 hatte die EU-Kommission Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen verstärkt gegen sogenannte Legal Highs vorgegangen werden sollte.

Neue psychoaktive Drogen werden zunächst legal vertrieben – oft als Kräutermischung, Badesalz oder Reinigungsmittel –, bis die Behörden sie geprüft und als gefährlich eingestuft haben. Dieser Prüfprozess soll nun drastisch verkürzt werden. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten künftig nur noch sechs statt zwölf Monate Zeit zur Umsetzung einer Verbotsempfehlung haben.

Neue Gesetzeslage in Deutschland seit 2016

In Deutschland ist man bezüglich der Legal Highs bereits aktiv geworden. Mit Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) Ende 2016 sind nun ganze Stoffgruppen verboten, nämlich alle von 2-Phenethylamin abgeleiteten Stoffe sowie sämtliche synthetischen Cannabinoide (abgesehen von Arzneimitteln). Diese Substanzen machen mehr als zwei Drittel der neuen psychoaktiven Substanzen aus. Davor fiel eine neue psychoaktive Substanz nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange sie nicht eindeutig definiert und in die BtMG-Anlagen aufgenommen wurde. Doch die Chemie bietet unvorstellbar viele Möglichkeiten, Moleküle zu modifizieren. Bis Ende 2015 waren weltweit über 600 Strukturen von „Legal Highs“ bekannt. Lange Zeit spielte man Katz und Maus mit den Herstellern: Kam eine neue Substanz auf den Markt, dauerte es eine Weile, bis sie analysiert und verboten worden war. Die Produktion und das Inverkehrbringen der jeweiligen Stoffe kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

DAZ-Tipp der Woche

Legal – das war einmal

Sind „Legal Highs“ Arzneimittel?

Bundesregierung: Einzelfall entscheidend

Evaluation der Auswirkungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)

„Legal Highs“-Verbot ohne Nutzen

Bundesregierung bezieht Stellung zur Einordnung neuer psychotroper Substanzen als Arzneimittel

Bei „Legal Highs“ kommt es auf den Einzelfall an

BMG legt Formulierungshilfe vor

Lachgasverbot wird konkret

Kabinett beschließt 28. BtMÄV

Verbot für 32 neue psychoaktive Substanzen

Bundeskabinett beschließt neue Verbote für „Legal highs“

Aus legal wird 32 Mal illegal

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.