DocMorris vs. Apotheker

Arzneimittelautomat vor Container-Gericht - Versand oder Apotheke?

Berlin / Mosbach - 31.05.2017, 14:10 Uhr


LAV-Anwalt sieht Verstoß gegen Apothekenbetriebsordnung

Bei den rechtlichen Ausführungen konzentrierte sich Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser, der den LAV vertrat, auf § 12 Apothekenbetriebsordnung. Danach sind Fertigarzneimittel in der Apotheke stichprobenartig zu prüfen – grundsätzlich per Sinnesprüfung. Doch genau das finde in Hüffenhardt nicht statt. Vor Ort gebe es kein Fachpersonal, das die Ware nochmals prüfen könne. Einer der Handelsrichter konstatierte, dass allein der Blick durch die Kamera von Heerlen aus nicht ausreichend sei.

Die Gegenseite wandte ein, dass die Arzneimittel, die vom deutschen Großhändler kommen, zunächst nach Heerlen geliefert würden – dort würden sie geprüft und sodann von dem Großhändler nach Hüffenhardt verbracht. Eine etwas abenteuerlich anmutende Konstruktion. Doch General Counsel Schlimgen gab im Rahmen der Verhandlung eine eidesstattliche Versicherung ab, dass der Vertriebsweg genau so laufe.

Bundesverwaltungsgericht als wichtigste Instanz?

Die Beratungen unter der Vorsitzenden Richterin und den Handelsrichtern werden wohl noch heute stattfinden – doch ihr Ergebnis wollen sie erst am 14. Juni um 13 Uhr verkünden. Eine klare Entscheidungstendenz war bei der Verhandlung nicht auszumachen.

In der Pause ließ die Vorsitzende Richterin durchblicken, dass sie die wirklich richtungsweisende Entscheidung erst vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet. Die Verfügung des Regierungspräsidiums, gegen die DocMorris auf dem Verwaltungsrechtsweg vorgeht, habe letztlich mehr Tragweite als die hier vorliegende wettbewerbsrechtliche Streitigkeit.

Dennoch will die Richterin auch die weiteren vier Anträge auf einstweilige Verfügungen, die von einzelnen Apothekern kommen, mündlich verhandeln. Ab dem 7. Juni sind die Verhandlungen terminiert. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Leonie Rotta


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3 Kommentare

Rückwärts ist vorwärts ... oder gleichzeitig ... oder?

von Christian Timme am 01.06.2017 um 9:20 Uhr

Seltsam, ein "Versandhandel" bei dem der Versand vor der Kaufentscheidung stattfindet ... das ist die Zukunft ... wenn das Arzneimittel kommt bevor ich "erkrankte" ...

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Neue Spielart des Versandhandels

von T. La Roche am 31.05.2017 um 21:20 Uhr

Wenn DocMorris nun eine neue Art des Versandhandels erzwingen möchte, welche Spielregeln gelten denn für diese Art Vorversand?
Der Gesetzgeber hat das nicht vorgesehen.
In den einzelnen Bestimmungen des ApoG §11 ist zu entnehmen, dass eine Apotheke an einen bestimmten Patienten ein gewünschtes Arzneimittel versendet. Dass es einen Zwischen/Großhändler gibt und in fremden Räumlichkeiten gelagert wird bevor der Patientenwunsch geäußert wird, das war nie vorgesehen.
Wenn dieser neuartige Vorversand nun "gewünscht" wird, dann muss es doch irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen dafür geben. Die gibt es nicht!
Kann ich die Arzneimittel, dann in einer Kneipe oder einer Kirche vorlagern...oder bei einem Rockkonzert in einem Container? Wer haftet? Befindet man sich mit dieser kreativen Zerstörung in einem völlig rechtsfreien Raum? Beginnen wir nun in so einem sensiblen Bereich wie Arzneimittel, wo der Sachverständigenausschuss des BfArMs die Apothekenpflicht ausführlich diskutiert und bestimmt, ein Hase und Igel Spiel mit ausländischen Kapitalgesellschaften?
Hat der deutsche Gesetzgeber die Hoheit über seine Gestaltung angesichts der Phantasie des Big Business unter dem Deckmantel der "Digitalisierung" verloren?
Man kann nur hoffen, dass die Gerichte die Gesetze und deren Intention verstehen.
Ansonsten verschenke ich eine Woche an alle Kunden Bananen für umme. Spargel ist mir zu teuer.

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Gerichtsverhandlung Mosbach

von Wolfgang Kemp am 31.05.2017 um 20:56 Uhr

Armes, armes Deutschland! Wir halten uns an Recht und Gesetz. Andere setzen sich kaltschnäuzig darüber hinweg. Und das mit dem Segen des Gesetzgebers. Hätten wir das als "vor-Ort-Apotheken" gemacht, wäre der "Strafhammer" umgehend niedergegangen. Frechheit siegt eben. Ist das das neue "Geschäftsmodell"? Und wann kommt denn endlich mal eine "Breitseite" aus Berlin? Oder hören wir wieder mal das hilflose Argument, dass alles nur noch schlimmer hätte kommen können? Denk' ich an all das in der Nacht, bin ich wirklich um den Schlaf gebracht !

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