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Roche und Daiichi Sankyo
Strafen für Pharmafirmen wegen Ärzte-Beeinflussung
Pro Arzt nur gut drei Euro Strafe für Roche
In einem Punkt fiel das Urteil der FSA-Kammer deutlich aus: „Es ist den Unternehmen zuzumuten, Freigabe- und Führungsprozesse zu etablieren, die sicherstellen, dass die vorgesehenen Maßnahmen in detaillierter Form zur Genehmigung vorgetragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt noch nachvollziehbar ist, welche konkrete Maßnahmen wie umgesetzt werden sollten“, erklärte sie.
Die von Roche gegenüber einem Wettbewerbsverband unterzeichnete Unterlassungserklärung kritisierte die Schiedsstelle: Die Vertragsstrafe von 5.000 Euro sei für die Aussendung an einen Arzt angemessen – sie bezog sich aber auf eine Aktion an 10.000 Adressaten, bemängelte die FSA-Kammer. Sie legte am Ende ein Ordnungsgeld für den Wiederholungsfall von 10.000 Euro fest. Anders als offenbar von Roche erhofft, berücksichtigte die Kammer die „potenzielle Rufschädigung“ durch die Zeitungsberichte nicht strafmindernd – da die Firma sich die Medienkritik selber zuzuschreiben habe. Aufgrund der „zügigen Aufklärung“ von Roche brummte das Schiedsgericht der Firma jedoch eine Geldstrafe von nur 28.000 Euro auf, die wohl aus der Portokasse beglichen werden kann.
„Bei Roche stehen wir für hohe ethische Standards im Umgang mit unseren Kooperationspartnern im Gesundheitswesen ein“, erklärte eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage. „Dass unsere üblichen Prozesse und Richtlinien in diesem Fall nicht eingehalten wurden, entspricht in keiner Weise unserer Unternehmenspraxis.“ Intern seien die nötigen Konsequenzen gezogen worden, betonte sie.
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