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Verzicht auf Bewerbung
Bionorica baut kein Cannabis für das BfArM an
In einer Stellungnahme begründet Bionorica diese Haltung unter anderem damit, dass es mit modernen pharmazeutischen Qualitätsansprüchen nicht vereinbar sei, die Aktivierung des in Cannabis-Blüten enthaltenen THC pharmazeutischen Laien zu überlassen. Das Rauchen des Arzneimittels ist aufgrund der Begleitsubstanzen schädlich. Das ist nach Ansicht von Bionorica inakzeptabel. Außerdem sei die Wirkstoffaufnahme nicht reproduzierbar. Die Inhalation – auch mittels Vaporizer – verursacht eine schnelle THC-Anflutung mit Plasmaspiegeln, die für Minuten ein Vielfaches therapeutischer Werte erreichen und dann schnell abfallen. Dies impliziert nach Meinung von Bionorica ein im Vergleich zur oralen Aufnahme deutlich erhöhtes Risiko für akute Nebenwirkungen wie Schwindel, High-Gefühl etc. und damit auch für die Entwicklung einer Sucht. Fertig- und Rezepturarzneimittel seien dagegen homogen und reproduzierbar herstellbar und für den Patienten gut und gleichmäßig dosierbar.
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Studienergebnisse sind nicht übertragbar auf andere Sorten
Dazu kommt das Problem der klinischen Evidenz. Die fehle nämlich. Laut Bionorica ist es bei Blüten auch gar nicht möglich, welche zu schaffen. Warum das so ist? Wegen der unterschiedlichen Gehalte an Wirksubstanz könnten Studienergebnisse immer nur für die verwendete Cannabis-Sorte gelten und seien nicht auf andere Sorten übertragbar. Last but not least fürchtet man das erhöhte Missbrauchspotenzial und das Risiko des Freizeitkonsums auf GKV-Kosten. Es stelle sich die Frage, warum die vermeintlich wirksame Dosis von THC bei den Blüten die bei Dronabinol etablierte meist wirksame Tagesdosis von 5 bis 20 mg um das 20- bis 30-Fache übersteigt, so Bionorica.
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