Neodolor

Gericht setzt Homöopathie-Werbung Grenzen

München - 19.06.2017, 16:05 Uhr

Nach Ansicht der Richter darf das homöopathische Präparat Neodolor nicht als natürliches Wundermittel vermarktet werden. (Screenshot: DAZ.online)

Nach Ansicht der Richter darf das homöopathische Präparat Neodolor nicht als natürliches Wundermittel vermarktet werden. (Screenshot: DAZ.online)


Keine Studien zum „Zusammenspiel der Arzneistoffe“

Doch laut den Richtern ist dies bei Neodolor alles andere als nachgewiesen. Sie gingen auch gegen die Werbung vor, bei dem „5-fach-Wirkstoffkomplex“ handele es sich um ein „optimales Zusammenspiel der Arzneistoffe“. Dies erwecke den Eindruck, dass diese fünf Arzneistoffe „in aufwendiger Forschungsarbeit“ ausgewählt und aufbereitet worden seien. „Das behauptete optimale Zusammenspiel ergibt sich jedoch nicht aus der Zulassung von Neodolor, denn ein solches Zusammenspiel wurde im Zulassungsverfahren weder geprüft noch nachgewiesen“, heißt es im Urteil. Auch legte die Firma keine Studien vor, die dies nachwiesen.

Auch die Aussagen „bestens verträglich“, „ohne bekannte Neben- und Wechselwirkungen“ oder „Optimale Verträglichkeit dank natürlicher Wirkstoffe“ fassten die Richter als unzulässig auf. Zwar seien – wie PharmaFGP vorbrachte – vielleicht keine Neben- oder Wechselwirkungen bekannt, doch ginge schon aus der Packungsbeilage hervor, dass sich bei der Einnahme von Neodolor die vorhandenen Beschwerden vorübergehend sogar verschlimmern können – das in der Homöopathie verbreitete Konzept der „Erstverschlimmerung“. Da jedoch PharmaFGP in der Werbung „an keiner Stelle darauf hinweist, dass es sich bei Neodolor um ein homöopathisches Arzneimittel handelt, werden die situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher mit der Möglichkeit einer Erstverschlimmerung nicht rechnen“ – und deshalb getäuscht, erklären die Richter in ihrem Urteil. Auch für derartige Aussagen zu Nebenwirkungen fordern sie wissenschaftliche klinische Studien.

Sie beanstanden auch, dass die Bewerbung den Eindruck verschaffe, Neodolor sei „natürlichen Ursprungs“. PharmaFGP weise selber darauf hin, dass 70 Prozent der Deutschen ihren Körper nicht mit „Chemie“ belasten wollten, erklären die Richter. Der technische Fertigungsprozess, den die Tabletten samt „Verdünnung“ und Verblisterung durchlaufen, widerspreche zwar noch nicht der Bezeichnung „natürlich“, da verständige Durchschnittsverbraucher auch nach Ansicht der Richter nicht annehmen, dass dies rein manuell erfolge.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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