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Rechtsverstöße und Rahmenvertragsverletzungen
GKV-Spitzenverband vertraut DocMorris
DocMorris: Rechnungspapiere werden bis zum 3. Quartal 2017 angepasst
Nun hat der GKV-Spitzenverband mit einem weiteren Schreiben reagiert. Darin bleibt er dabei, dass er keine Sanktionierung von DocMorris plant – und schon gar keinen Ausschluss aus dem Rahmenvertrag. Den Hinweisen zum Zuzahlungserlass sei man zwar nachgegangen. „Auch uns ist an einer transparenten Gestaltung der Quittungen (…) gelegen“, heißt es dazu im Brief. Doch ein Problem sieht der Spitzenverband deshalb nicht: DocMorris habe mittlerweile „versichert, dass sie in Reaktion auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Stuttgart die Rechnungspapiere derzeit in der Form anpasst, dass auf diesen künftig neben den Preisen für die einzelnen Produkte auch die geleistete Zuzahlung, die sonstigen Kundenvorteile (Boni) und der Zahlbetrag ausgewiesen werden“. Aufgrund des größeren Programmieraufwandes für diese Änderung sei die Umstellung auf die neue Rechnung für das 3. Quartal 2017 geplant.
Auch dem Hinweis auf eine fehlende Abfrage der Telefonnummer auf Werbemitteln von DocMorris ist der GKV-Spitzenverband eigenen Angaben zufolge nachgegangen. Man habe DocMorris um Stellungnahme gebeten – und die Versandapotheke habe erklärt, bei einer Bestellung nun stets verpflichtend auch die Mitteilung einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen zu verlangen. Zudem habe DocMorris den Verband informiert, dass sie gegen das genannte Urteil Berufung eingelegt habe.
GKV-Spitzenverband sieht keinen Anlass, aktiv zu werden
Das Fazit des GKV-Spitzenverbandes: Die beklagten Rechtsverstöße sind abgestellt bzw. zumindest der Prozess zu ihrer Abstellung bereits „konkret eingeleitet“. Im Übrigen bleibe es dabei: Die Gewährung der Boni könne nicht sanktioniert werden. Denn: „Was der EuGH den Versandhandelsapotheken DocMorris und Europa Apotheek aus Gründen des Europarechts gibt, kann der Rahmenvertrag nicht wieder nehmen“.
Virkus kann dies – auch im Namen der Apotheker, die er vertritt – nicht akzeptieren. Er verlangt weitere Aufklärung und „Akteneinsicht“ beim GKV-Spitzenverband, wie er zu seiner Auffassung gekommen ist. Schließlich habe DocMorris eingeräumt, die Kassen in Sachen Zuzahlung belogen zu haben. Dennoch räume der GKV-Spitzenverband der Versandapotheke eine Schonfrist ein. Virkus fragt sich: Was muss man in diesem Land machen, um gestoppt zu werden? „Das hat mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun“, betonte er auf Nachfrage gegenüber DAZ.online.
Einen positiven Aspekt sieht der Anwalt aber doch: Das bislang von DocMorris praktizierte Bonus-Modell, das auf einem Zuzahlungserlass basierte, könne auf Dauer nicht fortgeführt werden. Künftig müsse die Apotheke die Boni wohl auf OTC-Käufe anrechnen. Möglicherweise ist das nicht mehr so attraktiv. Klar ist aber auch: Das letzte Wort in Sachen Rahmenvertrag ist noch nicht gesprochen.
4 Kommentare
Gleiches Recht für alle
von Thomas Brongkoll am 20.06.2017 um 14:46 Uhr
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Die Deutsche Apotheke im Sumpf der Rechtsverachter
von Heiko Barz am 20.06.2017 um 12:06 Uhr
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ich kann mich nur wundern
von Wolfgang Schiedermair am 20.06.2017 um 11:07 Uhr
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solche Partner braucht niemand
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2017 um 10:05 Uhr
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