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Auch sind die Ermittlungen ihrer Einschätzung nach zügig durchgeführt worden – „sie hätten nicht schneller betrieben werden können“, heißt es in der Pressemitteilung: Aufzeichnungen des Beschuldigten hätten ausgewertet und dokumentiert, Hersteller der Wirkstoffe befragt und sichergestellte Präparate begutachtet werden müssen.
Die Untersuchungen dauern aktuell noch an – und sind sehr aufwendig. Schwierig sind Analysen, inwiefern möglicherweise zu geringe Konzentrationen der monoklonalen Antikörper Nivolumab, Denosumab, Ramucirumab und Bevacizumab sowie des Zytostatikums Nab-Paclitaxel zu Schäden an Patienten geführt haben. Daher konzentriert sich die Staatsanwaltschaft derzeit neben dem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und Delikten „gegen Leib und Leben“ offenbar auf den leichter zu prüfenden Vorwurf des Abrechnungsbetrugs: Der Apotheker soll Schäden in Höhe von 2,5 Millionen Euro verursacht haben.
Dies hatte die Anwältin Sabrina Diehl, die aktuell Klagen von Patienten vorbereitet, gegenüber DAZ.online stark kritisiert. „Ich finde es sportlich, dass die Staatsanwaltschaft die Flinte ins Korn wirft“, hatte Diehl gesagt. „Es geht um Menschenleben.“
Der Apotheker nahm zu den Tatvorwürfen bislang nicht öffentlich Stellung. Verwandte, die die Apotheke in Bottrop derzeit führen, antworteten auf Anfragen von DAZ.online nicht.
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