- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Hier sind Deutschlands ...
Interaktive Karte
Hier sind Deutschlands Rezeptsammelstellen
Woher kommen die Unterschiede?
Aber warum gibt es zum Beispiel in einem Land wie Hessen, das laut Bundesamt für Statistik eine vier Mal so hohe Bevölkerungsdichte hat wie Mecklenburg-Vorpommern, mehr als doppelt so viele Rezeptsammelstellen? Und warum fällt auch Sachsen-Anhalt mit seinen 6,4 Sammelstellen auf 100.000 Einwohner so aus dem Rahmen? Die Apothekendichte in diesen Bundesländern (s. Kasten unten) gibt dafür jedenfalls keine Erklärung her: Schließlich liegt Hessen mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohner ganz genau im Bundesdurchschnitt. Mecklenburg-Vorpommern (26) und Sachsen-Anhalt (27) liegen sogar darüber. Und in Brandenburg, ein ländlich geprägtes Bundesland, liegt die Apothekendichte unter dem Bundesdurchschnitt, aber es gibt sehr viel weniger Rezeptsammelstellen (77) als in manch anderem Bundesland mit einer höheren Apothekendichte.
Die Unterschiede sind einerseits mit den unterschiedlichen Kammer-Richtlinien zu begründen. Die Apothekerkammern sind in den einzelnen Bundesländern damit beauftragt, die Zulässigkeit von Rezeptsammelstellen zu überprüfen. Die Bewertung des Versorgungsbedarfs der Kammern fällt in den einzelnen Regionen allerdings unterschiedlich aus. Recherchen von DAZ.online haben ergeben: Alle Kammern setzen einen grundsätzlichen Mindestabstand von 6 Kilometern zwischen dem Briefkasten und der nächsten Apotheke voraus. Die 6-Kilometer-Grenze geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1974 zurück. Das Gericht hatte damals entschieden, dass der Mindestabstand nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf, wobei diese Ausnahmen gut begründet werden müssen.
Mindestabstand von 6 Kilometern + Sonderregelungen
Und genau wegen dieser Sonderregelungen gibt es so große Unterschiede in Verteilung der Rezeptsammelstellen. In Niedersachsen, wo die Apothekerkammer gleichzeitig auch die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes ist, kann die 6-Kilometer-Grenze in Ausnahmefällen unterboten werden, beispielsweise, wenn ein Ort verkehrsmäßig schlecht angebunden ist. Näher als 4 Kilometer darf jedoch keine Sammelstelle an der nächsten Apotheke gelegen sein.
In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die ja die höchsten Sammelstellen-Dichten aufweisen, gibt es niederigschwelligere Ausnahme-Regulierungen. In Mecklenburg-Vorpommern muss zwar grundsätzlich auch ein Mindestabstand von 6 Kilometern zur nächsten Apotheke eingehalten werden. Allerdings gibt es im Nordosten eine Sonderregelung, nach der eine Sammelstelle möglich ist, wenn die nächste Apotheke nicht in einer angemessenen Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Ein weiterer Faktor für eine die Verteilung der Rezeptsammelstellen ist natürlich die Bevölkerungsdichte. Mecklenburg-Vorpommern ist ein dünn besiedeltes Land, hier kommt es logischerweise häufiger vor, dass Ortschaften weiter als 6 Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt sind.
In Hessen kann die 6-Kilometer-Grenze in Ausnahmefällen sogar bis zu 3 Kilometer unterschritten werden. Dort ist es möglich, eine Rezeptsammelstelle schon in einem Abstand von 3 Kilometern zur nächsten Apotheke zu etablieren. Dazu heißt es in den Kammer-Statuten: „Besteht montags bis freitags vormittags und nachmittags sowie samstags vormittags einmal die Möglichkeit, Arzneimittel innerhalb ca. einer Stunde durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beschaffen, ist die Abgelegenheit zu verneinen.“
Die Unterschiede bei den Sonderregelungen könnten auch erklären, warum es in Nordrhein-Westfalen vergleichsweise wenige Sammelstellen gibt: Zumindest in Westfalen-Lippe gilt nämlich, dass die 6-Kilometer-Grenze bei schlechter Erreichbarkeit des Ortes maximal um einen Kilmeter unterschritten werden darf. Die 6-Kilometer-Grenze setzt allen Kammern also einen klaren Rahmen. Bei den Sonderregelungen haben die Körperschaften allerdings teilweise Spielraum. Denn das Erreichbarkeits-Kriterium können sie unterschiedlich auslegen.
Bundesland | Öffentliche Apotheken | |
---|---|---|
Anzahl | Apothekendichte* | |
Baden-Württemberg | 2.578 | 24 |
Brandenburg | 576 | 23 |
Hamburg | 414 | 23 |
Hessen | 1.518 | 25 |
Mecklenburg-Vorpommern | 409 | 26 |
Niedersachsen | 1.988 | 25 |
Nordrhein-Westfalen | 4.332 | 25 |
Saarland | 313 | 32 |
Sachsen-Anhalt | 609 | 27 |
* Apotheken je 100.000 Einwohner |
1 Kommentar
Das ist erst der Anfang einer ... Beichte ...
von Christian Timme am 28.06.2017 um 5:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.