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Direktabrechnung
Apotheker verhandeln mit PKV-Verband über Rahmenvertrag
Dass Apotheken und private Krankenversicherungen Arzneimittel direkt untereinander abrechnen, könnte bald immer häufiger vorkommen. Denn nach Informationen von DAZ.online wollen der Deutsche Apothekerverband und der Verband der privaten Krankenversicherungen Gespräche über einen Rahmenvertrag zur Direktabrechnung aufnehmen. Allerdings machen beide Verbände unterschiedliche Angaben zum Zwischenstand der Verhandlungen.
Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker hatte sich auf dem Deutschen Apothekertag 2016 (DAT) dafür ausgesprochen, dass künftig alle PKV-Versicherte die Möglichkeit bekommen sollen, dass sie ihre Arzneimittel aus der Apotheke erhalten, ohne dass sie die gesamte Rechnung sofort vor Ort begleichen müssen. Schon seit Jahren ist der Deutsche Apothekerverband bemüht, die Direktabrechnung zwischen Apothekern und einzelnen Krankenversicherern zu erleichtern und zu ermöglichen.
Dabei konnte der DAV bereits einige Erfolge verzeichnen: Der Verband konnte entsprechende Verträge mit der Debeka Krankenversicherung, der HUK-Coburg, der PAX-Familienfürsorge, der AXA Krankenversicherung und der Allianz Krankenversicherung abschließen. Die Verträge sind unterschiedlich gestaltet, beinhalten aber meistens eine Mindestrezeptsumme, ab der die Direktabrechnung erst möglich ist. Bei der HUK Coburg sowie bei der PAX-Familienfürsorge gilt die Direktabrechnung beispielsweise ab einer Mindestrezeptsumme von 1000 Euro. Die Verträge mit der Debeka und der Allianz sind ähnlich gestaltet.
In Zukunft könnte es für den DAV aber leichter werden, solche Verträge mit weiteren Krankenversicherern abzuschließen. Denn nach Informationen von DAZ.online wollen sich der DAV und Vertreter des PKV-Verbandes schon bald treffen, um in Verhandlungen in einen Rahmenvertrag zur Abrechnung zwischen PKV-Unternehmen und Apotheken einzusteigen. Was zwischen den beiden Verbänden besprochen werden soll, ist noch völlig unklar. Ein Sprecher der ABDA erklärte lediglich, dass der Rahmenvertrag die Direktabrechnung „grundsätzlich“ regeln solle.
4 Kommentare
Selbstverletzung
von Franz am 29.06.2017 um 11:39 Uhr
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zuletzt
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2017 um 7:36 Uhr
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Außerdem
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2017 um 7:05 Uhr
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Warum
von Karl Friedrich Müller am 28.06.2017 um 17:44 Uhr
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