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Direktabrechnung
Apotheker verhandeln mit PKV-Verband über Rahmenvertrag
Dass Apotheken und private Krankenversicherungen Arzneimittel direkt untereinander abrechnen, könnte bald immer häufiger vorkommen. Denn nach Informationen von DAZ.online wollen der Deutsche Apothekerverband und der Verband der privaten Krankenversicherungen Gespräche über einen Rahmenvertrag zur Direktabrechnung aufnehmen. Allerdings machen beide Verbände unterschiedliche Angaben zum Zwischenstand der Verhandlungen.
Die Hauptversammlung der Deutschen Apotheker hatte sich auf dem Deutschen Apothekertag 2016 (DAT) dafür ausgesprochen, dass künftig alle PKV-Versicherte die Möglichkeit bekommen sollen, dass sie ihre Arzneimittel aus der Apotheke erhalten, ohne dass sie die gesamte Rechnung sofort vor Ort begleichen müssen. Schon seit Jahren ist der Deutsche Apothekerverband bemüht, die Direktabrechnung zwischen Apothekern und einzelnen Krankenversicherern zu erleichtern und zu ermöglichen.
Dabei konnte der DAV bereits einige Erfolge verzeichnen: Der Verband konnte entsprechende Verträge mit der Debeka Krankenversicherung, der HUK-Coburg, der PAX-Familienfürsorge, der AXA Krankenversicherung und der Allianz Krankenversicherung abschließen. Die Verträge sind unterschiedlich gestaltet, beinhalten aber meistens eine Mindestrezeptsumme, ab der die Direktabrechnung erst möglich ist. Bei der HUK Coburg sowie bei der PAX-Familienfürsorge gilt die Direktabrechnung beispielsweise ab einer Mindestrezeptsumme von 1000 Euro. Die Verträge mit der Debeka und der Allianz sind ähnlich gestaltet.
In Zukunft könnte es für den DAV aber leichter werden, solche Verträge mit weiteren Krankenversicherern abzuschließen. Denn nach Informationen von DAZ.online wollen sich der DAV und Vertreter des PKV-Verbandes schon bald treffen, um in Verhandlungen in einen Rahmenvertrag zur Abrechnung zwischen PKV-Unternehmen und Apotheken einzusteigen. Was zwischen den beiden Verbänden besprochen werden soll, ist noch völlig unklar. Ein Sprecher der ABDA erklärte lediglich, dass der Rahmenvertrag die Direktabrechnung „grundsätzlich“ regeln solle.
Konsentiert oder noch nicht begonnen?
Der ABDA-Sprecher fügte allerdings hinzu, dass der Rahmenvertrag „keine direkte und sofortige Vertrags- oder Abrechnungsbeziehung zwischen einzelner Apotheke und einzelner Krankenversicherung“ nach sich ziehe. Vielmehr sei er eine „einfache und praktikable Grundlage“ dafür, dass ein PKV-Unternehmen einen entsprechenden Vertrag mit dem DAV oder einem Landesapothekerverband abschließen könne. Und weiter: „Sobald dies geschieht, werden die Mitgliedsapotheken selbstverständlich von ihren LAVn darüber informiert, wie sie diese Regelungen nutzen können.“
Allerdings scheint es zwischen der ABDA und dem PKV-Verband Missverständnisse darüber zu geben, wie weit die Verhandlungen fortgeschritten sind. Denn der ABDA-Sprecher teilte mit, dass der Rahmenvertrag mit dem PKV-Verband bereits „konsentiert“ worden sei. Und auch ihren Mitgliedsorganisationen teilte die ABDA mit Bezug auf den DAT-Antrag zur Direktabrechnung mit: „Es konnte ein Rahmenvertrag zwischen dem DAV und dem PKV-Verband zur Direktabrechnung konsentiert werden, der die Grundlage weiterer Abschlüsse von Direktabrechnungsverträgen bilden wird.“
Ein Sprecher des PKV-Verbandes hingegen erklärte, dass von einer Einigung keineswegs die Rede sein könne. Man habe locker vereinbart, sich zu Gesprächen zu treffen. Es habe allerdings noch gar kein Treffen stattgefunden, sagte der Verbandssprecher.
4 Kommentare
Selbstverletzung
von Franz am 29.06.2017 um 11:39 Uhr
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zuletzt
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2017 um 7:36 Uhr
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Außerdem
von Karl Friedrich Müller am 29.06.2017 um 7:05 Uhr
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Warum
von Karl Friedrich Müller am 28.06.2017 um 17:44 Uhr
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