Apotheker verurteilt

Tödliche Arzneimittel-Fehlabgabe geht zum Berufsgericht

Münster - 03.07.2017, 07:00 Uhr

Zunächst wurde der Apotheker wegen der tragischen Falschabgabe zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, in zweiter Instanz erhielt er jedoch nur eine Geldstrafe. (Foto: dpa)

Zunächst wurde der Apotheker wegen der tragischen Falschabgabe zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, in zweiter Instanz erhielt er jedoch nur eine Geldstrafe. (Foto: dpa)


Zu spät erkannte der Apotheker den schrecklichen Irrtum

„Als die Kisten durch die Anlieferungsklappe geschoben wurden, wurde er durch das Geräusch aufgeweckt“, schreiben die Richter. In der obersten Transportbox lag nur das Arzneimittel Verapamil, gleichzeitig hätte sich der Apotheker eingeprägt, für die Patientin Sevelamercarbonat ausliefern zu müssen. Doch als er die Packung Verapamil sah, habe er plötzlich gemeint, dass dies das richtige Arzneimittel sei. „Er war sich völlig sicher und unterließ deshalb eine nochmalige Abgleichung mit dem (…) ausgestellten Rezept“, erklären die Richter.

Doch am darauffolgenden Montagmorgen bemerkte er plötzlich, dass eine Packung Sevelamercarbonat auf dem Nachlieferungs-Tisch lag und offensichtlich übriggeblieben war: Nun kam ihm der Verdacht auf, dass es eventuell zu einer Falschauslieferung gekommen seien könnte. Gegen 15.30 Uhr rief er in der Wohnung der Seniorin an. Er erreichte deren Tochter und fragte nach dem ausgelieferten Medikament. Sie nannte ihm den Namen – sagte aber auch, dass ihre Mutter zwischenzeitlich verstorben sei.

„Für den Angeklagten brach eine Welt zusammen“, heißt es im Urteil. Am frühen Abend fuhr er zur Wohnung der Seniorin und sagte ihrer Tochter, dass er ein falsches Medikament ausgeliefert habe. Auch erwähnte er, dass die Einnahme des falschen Arzneimittels den Tod verursacht haben könnte.

Dies sollten ihm die Richter später hoch anrechnen. Nachdem er in erster Instanz nach Medienberichten zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, nahm der Apotheker später doch Stellung und erklärte, dass er die Verwechslung nicht erklären könne und sehr bereue. „Ich möchte mich noch einmal entschuldigen“, hatte er gegenüber den Angehörigen der  Verstorbenen erklärt. „Es ist schwer nachvollziehbar, wie so etwas passieren konnte.“ 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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