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Apotheker verurteilt
Tödliche Arzneimittel-Fehlabgabe geht zum Berufsgericht
Der Apotheker ging offen mit seinem Fehler um
Auch in der Berufungsverhandlung hat der Pharmazeut ein umfassendes, von Reue getragenes Geständnis abgelegt, schreiben die Richter. Sie hielten ihm sehr zu Gute, dass er selber über die Falschauslieferung und die mögliche Todesfolge informiert habe, was später zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens geführt habe. Zur Last legten die Richter ihm, dass er als Apotheker gegenüber seinen Kunden in einer besonderen Verantwortung steht. Sie stuften darüber hinaus den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht als ganz gering ein.
Da das Urteil rechtskräftig ist, beschäftigte sich kürzlich die Apothekerkammer Westfalen-Lippe mit dem Fall. Wie ein Sprecher auf Nachfrage erklärte, hat der Vorstand beschlossen, den Fall dem beim Verwaltungsgericht Münster angesiedelten Berufsgericht vorzulegen. Sollte sich das Berufsgericht zu Sanktionen entscheiden, könnte es einen Verweis erteilen oder im für den Pharmazeuten schlimmsten Fall sogar die Berufsunwürdigkeit feststellen, die mit einem Entzug der Approbation verbunden wäre. Derart harte Entscheidungen werden jedoch äußerst selten getroffen.
Der Apotheker sagte gegenüber DAZ.online, dass Fehler nie ganz vermieden werden können – aber natürlich versucht werden müsste, alle Schritte so sicher wie möglich zu machen. Ihm ist anzumerken, wie sehr ihn der tragische Irrtum weiterhin beschäftigt – und die Frage, wie es zu einer derartigen Fahrlässigkeit kommen konnte.
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