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AEP-Geschäftsführer Graefe im DAZ-Interview
„Die alten Zeiten kommen nicht wieder“
Rechts blinken, links abbiegen
Allerdings kann sich Graefe vorstellen, dass selbst in einem solchen Fall die Großhändler kreative Wege finden, Rabattbeschränkungen zu umgehen. „Neben den Skonti gibt es Werbekostenzuschüsse, Genossenschaftsausschüttungen, Rückvergütungen, Bonuszahlungen, Datenverträge und vieles mehr. Ich habe in der Großhandelsbranche eine geflügelte Weisheit gelernt: Das Wasser findet immer seinen Weg.“
Egal wie das Urteil des BGH ausfallen wird, Graefe ist überzeugt, dass sich in der Großhandelsbranche derzeit viel bewegt. Die Großhändler litten unter ihrem Preiskampf und darunter, „dass die alte Ruhe im Markt verschwunden ist“. Graefe: „Es gibt immer noch viele, die glauben, dass das wieder vorbeigeht. Das wird aber nicht mehr vorbeigehen, die alten Zeiten kommen nicht wieder. Wenn heute ein Großhändler seine Konditionen kürzt, dann freut sich der nächste über neue Kunden.“ Insofern sei das Skonti-Verfahren ein Baustein in einem sowieso stattfindenden Veränderungsprozess. Wirklich etwas ändern würde sich allerdings erst, so Graefe, wenn im Großhandelsmarkt endlich offen und transparent und ehrlich gehandelt würde. „Der Markt lebt immer noch davon, dass rechts geblinkt und links abgebogen wird. Nach wie vor werden Konditionen versprochen, die nicht gehalten werden. Und wenn ich es richtig sehe, hat sich in den letzten 3 Jahren kein Großhändler zu dem Verfahren, welches ja fundamentale Bedeutung für die Branche und die Apotheker hat, geäußert – bis heute.“
Auch wenn man vor Gericht und auf hoher See sprichwörtlich in Gottes Hand ist – Graefe glaubt, dass der Bundesgerichtshof wegen der vorgetragenen Argumente und der verfassungsrechtlichen Aspekte „irgendwo in der Mitte“ zwischen den gegensätzlichen vorinstanzlichen Urteilen landen wird. So könnte er sagen, Rabatte dürften nur aus der 3,15-Prozent-Marge gegeben werden, aber ein Skonto sei eben kein Rabatt und dürfe zusätzlich gewährt werden, weil er eine echte Gegenleistung habe. „Mit einem solchen Urteil könnten doch alle zufrieden sein, weil es dann keinen radikalen Bruch gibt.“
Lesen Sie das vollständige Interview mit Jens Graefe in der akutellen DAZ 2017,
Nr. 28, S. 24. Hier finden Sie zudem weitere Hintergründe und Einschätzungen – etwa von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas – zum Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. (Artikel sind für DAZ-Abonennenten abrufbar)
3 Kommentare
Rabatte
von Andreas Kronsbein am 13.07.2017 um 9:12 Uhr
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AW: Rabatte
von Anita Peter am 13.07.2017 um 9:17 Uhr
Verschiebung
von Anita Peter am 13.07.2017 um 8:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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