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Bottroper Zyto-Skandal
Kassenchef fordert neue Dokumentationspflichten für Apotheker
Kasse: Apotheker sollen Einkaufslisten erstellen
Der mhplus ist es wichtig, nicht alle Apotheker per se zu beschuldigen. Baumgärtner sagt: „Ein Generalverdacht gegen die Apotheker besteht nicht. Dennoch benötigen wir zum Schutz der Patienten in Zukunft mehr Transparenz und Kontrolle.“ Die Krankenkasse fordert nun eine „patientenbezogene Nachweispflicht und lückenlose Dokumentationskette über die durch die Apotheker bezogenen und verwendeten Zytostatika“. Was dies genau bedeuten soll, wird in der Mitteilung nicht erklärt.
Die Kasse erklärt aber, dass es ihr auch um die Einkäufe der Pharmazeuten gehe. Im Fall des Bottroper Apothekers hätte eine Dokumentation aller Einkäufe nämlich ergeben, dass weniger Wirkstoffe eingekauft wurden, als die abgegebenen Infusionsbeutel hätten beinhalten sollen. Zur Erklärung: In mehreren Medienberichten hatten Angestellte des Apothekers ausgesagt, dass sie Auffälligkeiten auf den Einkaufslisten ihres Chefs entdeckt hätten. Und so präzisiert auch der Sprecher der mhplus gegenüber DAZ.online auf Nachfrage: „Wir glauben, dass ein lückenloses Verzeichnis aller eingekauften Wirkstoffe und deren späterer Anwendung mehr Transparenz schaffen könnte.“
Der Verband Zytostatika-herstellender Apotheken (VZA) erklärt, dass man kriminelles Verhalten nie ganz verhindern können werde. Ein Sprecher sagte gegenüber DAZ.online: „Es gibt (leider) keine Kontrollmechanismen, die kriminelles Verhalten verhindern können." Der VZA weist außerdem auf die schon bestehenden Kontrollmechanismen bei der Herstellung hin. Der Sprecher weiter: „In § 35 Apothekenbetriebsordnung sind die organisatorischen und pharmazeutischen Anforderungen und Maßnahmen für die Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen sowie die Inhalte des Qualitätsmanagementsystems festgelegt. Danach muss die Herstellung unter anderem nach dem 4-Augen-Prinzip erfolgen. Im Herstellungsprotokoll sind die Charge und die verwendete Menge der verwendeten Substanz festzuhalten, so dass sich für jeden Patienten nachverfolgen lässt, was für ihn verwendet worden ist – es sei denn, diese Bestimmungen werden in betrügerischer und krimineller Absicht außer Acht gelassen.
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