Streit mit Witwe

Sanicare-Leiter bestreitet Vorwurf des Prozessbetrugs

Stuttgart - 25.07.2017, 10:15 Uhr

Weiter in den Schlagzeilen: Die Versandapotheke Sanicare wird noch eine Weile in rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sein. (Foto: dpa)

Weiter in den Schlagzeilen: Die Versandapotheke Sanicare wird noch eine Weile in rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt sein. (Foto: dpa)


Rund um die Versandapotheke Sanicare gibt es immer noch viel Streit. Ein Konflikt besteht wegen der Anteile des inzwischen verstorbenen Ex-Sanicare-Eigentümers Volkmar Schein. Aber Scheins Witwe und die aktuellen Sanicare-Leiter tragen noch eine weitere Auseinandersetzung aus: Ein Gericht hat nun entschieden, dass der kaufmännische Leiter Detlef Dusel der Witwe 25.000 Euro zurückzahlen muss. Ihm wird Prozessbetrug vorgehalten – doch dagegen wehrt sich Dusel. 

Die Versandapotheke Sanicare aus Bad Laer wird wohl nicht so bald aus den Schlagzeilen kommen. Nachdem ihr langjähriger Besitzer Johannes Mönter im September 2012 verstorben war, hatte der saarländische Apotheker Volkmar Schein sie im Frühjahr 2013 übernommen und ein Jahr später den Kollegen Christoph Bertram als Teilhaber mit aufgenommen. Im Jahr 2015 übertrug Schein bis auf 5 Prozent alle weiteren Anteile an Bertram.

Im Juli vergangenen Jahres beging Schein Suizid. Inzwischen hat eine Anwaltskanzlei im Auftrag seiner Witwe mehrere Verfahren gegen Bertram sowie den früheren Geschäftspartner Scheins und heutigen kaufmännischen Leiter von Sanicare, Detlef Dusel, angestrengt. Am relevantesten ist hierbei die Frage, ob die Übertragung der Anteile an Bertram rechtskräftig war, wie die Ehefrau Scheins es schon vor dem Selbstmord ihres Mannes bezweifelte: Sie klagt derzeit vor dem Familiengericht Neunkirchen und will erreichen, dass die Übertragung für unwirksam erklärt wird. Ein Gutachten soll nun klären, ob Schein zu dem fraglichen Zeitpunkt geschäftsfähig war.

Gleichzeitig streiten sich die Beteiligten aber wegen weiterer Fragen. Nach Auskunft der Anwaltskanzlei, die die Witwe vertritt, laufen derzeit insgesamt neun Verfahren. Ein Beispiel ist der Konflikt um die Handelsregister-Eintragung des Apothekers Heinrich Meyer als neuer Gesellschafter, der laut Dusel inzwischen mit 5 Prozent an Sanicare beteiligt ist. Doch in einer anderen Auseinandersetzung musste der kaufmännische Leiter nun eine Niederlage einstecken: Es ging um eine Beteiligung Scheins an einer von Dusel geführten Firmen, nämlich um eine Inhaberschuldverschreibung über 25.000 Euro für die „Zweite Thesaurus GmbH“.

Richter entschieden für Dusel – und gegen ihn

Den Vertrag hierzu wollte die Witwe kündigen, doch war eigentlich kein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Sie machte aber geltend, das gesamte Vertragswerk – das sich auf einen Millionenbetrag belaufen soll – sei „wegen sittenwidriger Übervorteilung nichtig“. Dies bestritt Dusel, und die Richter des Landgerichts Frankenthal entschieden in diesem Punkt noch für ihn.

Doch dem Kaufmann wurde ein anderer Aspekt zum Verhängnis: Denn er bestritt zunächst, die Einzahlung über 25.000 Euro überhaupt erhalten zu haben. Laut Dusel hätten auch seine Anwälte gesagt, es sei Pflicht der Klägerin, diese nachzuweisen. „Es wurde nicht klar, dass ich mich lediglich nicht in der Pflicht sehe, den Einzahlungsnachweis zu liefern“, erklärt er nun gegenüber DAZ.online.

Aufgrund seines Vorgehens sahen die Richter ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gegeben – denn Dusel habe in seiner Klageerwiderung und bei einer mündlichen Verhandlung „ernsthaft und endgültig“ den Erhalt des Anlagekapitals bestritten und Loyalität und Wahrheitsliebe „in grobem Maße verletzt“. Dies laufe letztendlich auf einen versuchten Prozessbetrug hinaus, heißt es im Urteil.

Lediglich ein „Kommunikationsfehler mit dem Gericht“

Später räumte Dusel dann ein, den Betrag erhalten zu haben. Den Prozessbetrugs-Vorwurf bestreitet er gegenüber DAZ.online und bezeichnet den Punkt als „Kommunikationsfehler mit dem Gericht“. Er betont, dass das Geschäftsverhältnis auf Gegenseitigkeit beruht habe. „Die Zweite Thesaurus hat eine Bürgschaft bei der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank zu Gunsten von Herrn Schein über 650.000 Euro, um sein Kreditportfolio zu stabilisieren“, erklärt Dusel. Diese habe er aus freien Stücken mit Schein abgeschlossen, „weil er mein Freund war.“ Doch die Witwe weigere sich nun „hartnäckig“, daran mitzuarbeiten, dass diese Grundschuld gelöscht wird. Gleichzeitig kritisiert er das Vorgehen ihres Anwalts scharf. „Diese Rufmordkampagne, die er da betreibt, um mich unter Druck zu setzen – die überschreitet meines Erachtens nach schon jede Grenze.“

Spannend wird die Frage, ob das Familiengericht Neunkirchen die Übernahme der Sanicare-Anteile von Bertram als rechtskräftig erachtet. Hier wirft Dusel der Kanzlei der Witwe von Herrn Schein vor, die Situation nicht ganz korrekt darzustellen – bezüglich der Frage, ob für die Anteile Geld geflossen ist. Zwar sei für die 45 Prozent Anteile kein Geld an Schein gegangen, doch Bertram habe 2,5 Millionen Euro in das Unternehmen eingezahlt, erklärt Dusel gegenüber DAZ.online.

Doch die Anwaltskanzlei betont, dass kein Kaufpreis gezahlt wurde und das Geld nur als Einzahlung auf das eigene Kapitalkonto zu verstehen sei. Gleichzeitig habe Schein trotz seiner geringen Anteile mit seinem vollen Vermögen für Sanicare gehaftet. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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