- DAZ.online
- News
- Recht
- Sanicare-Leiter ...
Streit mit Witwe
Sanicare-Leiter bestreitet Vorwurf des Prozessbetrugs
Richter entschieden für Dusel – und gegen ihn
Den Vertrag hierzu wollte die Witwe kündigen, doch war eigentlich kein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Sie machte aber geltend, das gesamte Vertragswerk – das sich auf einen Millionenbetrag belaufen soll – sei „wegen sittenwidriger Übervorteilung nichtig“. Dies bestritt Dusel, und die Richter des Landgerichts Frankenthal entschieden in diesem Punkt noch für ihn.
Doch dem Kaufmann wurde ein anderer Aspekt zum Verhängnis: Denn er bestritt zunächst, die Einzahlung über 25.000 Euro überhaupt erhalten zu haben. Laut Dusel hätten auch seine Anwälte gesagt, es sei Pflicht der Klägerin, diese nachzuweisen. „Es wurde nicht klar, dass ich mich lediglich nicht in der Pflicht sehe, den Einzahlungsnachweis zu liefern“, erklärt er nun gegenüber DAZ.online.
Aufgrund seines Vorgehens sahen die Richter ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gegeben – denn Dusel habe in seiner Klageerwiderung und bei einer mündlichen Verhandlung „ernsthaft und endgültig“ den Erhalt des Anlagekapitals bestritten und Loyalität und Wahrheitsliebe „in grobem Maße verletzt“. Dies laufe letztendlich auf einen versuchten Prozessbetrug hinaus, heißt es im Urteil.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.