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Streit mit Witwe
Sanicare-Leiter bestreitet Vorwurf des Prozessbetrugs
Lediglich ein „Kommunikationsfehler mit dem Gericht“
Später räumte Dusel dann ein, den Betrag erhalten zu haben. Den Prozessbetrugs-Vorwurf bestreitet er gegenüber DAZ.online und bezeichnet den Punkt als „Kommunikationsfehler mit dem Gericht“. Er betont, dass das Geschäftsverhältnis auf Gegenseitigkeit beruht habe. „Die Zweite Thesaurus hat eine Bürgschaft bei der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank zu Gunsten von Herrn Schein über 650.000 Euro, um sein Kreditportfolio zu stabilisieren“, erklärt Dusel. Diese habe er aus freien Stücken mit Schein abgeschlossen, „weil er mein Freund war.“ Doch die Witwe weigere sich nun „hartnäckig“, daran mitzuarbeiten, dass diese Grundschuld gelöscht wird. Gleichzeitig kritisiert er das Vorgehen ihres Anwalts scharf. „Diese Rufmordkampagne, die er da betreibt, um mich unter Druck zu setzen – die überschreitet meines Erachtens nach schon jede Grenze.“
Spannend wird die Frage, ob das Familiengericht Neunkirchen die Übernahme der Sanicare-Anteile von Bertram als rechtskräftig erachtet. Hier wirft Dusel der Kanzlei der Witwe von Herrn Schein vor, die Situation nicht ganz korrekt darzustellen – bezüglich der Frage, ob für die Anteile Geld geflossen ist. Zwar sei für die 45 Prozent Anteile kein Geld an Schein gegangen, doch Bertram habe 2,5 Millionen Euro in das Unternehmen eingezahlt, erklärt Dusel gegenüber DAZ.online.
Doch die Anwaltskanzlei betont, dass kein Kaufpreis gezahlt wurde und das Geld nur als Einzahlung auf das eigene Kapitalkonto zu verstehen sei. Gleichzeitig habe Schein trotz seiner geringen Anteile mit seinem vollen Vermögen für Sanicare gehaftet.
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