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Neue Empfehlungen der AkdÄ
Kassen wollen mit Biosimilars weiter sparen
AkdÄ: Austausch ist Sache des Arztes
Ein aktueller, erstmals erstellter Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu Biosimilars vom 26. Juli 2017 zeigt nun, dass die Bedenken zu Unrecht so groß sind. Experten der AKdÄ haben den aktuellen Erkenntnisstand zum Thema analysiert und geben sodann Empfehlungen zum Einsatz von Biosimilars im Praxisalltag. Diese laufen letztlich darauf hinaus: „Biosimilars sind bezüglich der therapeutischen Wirksamkeit, der Verträglichkeit und der Sicherheit in allen zugelassenen Indikationen gleichwertig dem jeweiligen Referenzarzneimittel und können wie dieses eingesetzt werden“.
Die AkdÄ empfiehlt daher sowohl bei der Erstverordnung von Biologika als auch bei der Folgeverordnung zur Fortsetzung der Therapie jeweils die wirtschaftlichere Verordnungsalternative auszusuchen. Voraussetzung ist dabei, dass eine praxistaugliche Einzeldosisstärke (zur Vermeidung von Kosten durch Verwurf) und eine für die Behandlung geeignete Darreichungsform (zum Beispiel ein Applikationssystem wie ein Injektor, Pen, oder eine Fertigspritze) verfügbar sind, sowie dass eine Zulassung für die zu behandelnde Erkrankung vorliegt.
Nach Auffassung der AkdÄ ist die ausführliche Patienteninformation und -beratung durch den Arzt eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von Biosimilars. Andernfalls könnten sachlich unbegründete Ängste die Adhärenz mindern. „Ein unabhängig von der ärztlichen Verordnung erfolgender Austausch im Sinne einer automatischen Substitution von Referenzarzneimitteln gegen Biosimilars ist daher abzulehnen“. Das heißt im Klartext: In die Hände von Apothekern will die AkdÄ den Austausch nicht so einfach legen wie bei Generika.
WidO-Chef Schröder dürfte nun hoffen, dass sich die Ärzte die AkdÄ-Empfehlungen zu Herzen nehmen: „Angesichts der weiteren Biologika, die die pharmazeutische Industrie in der Forschungspipeline hat, muss das vorhandene Potenzial bei den Biosimilars ausgeschöpft werden“. Er stellt allerdings auch die Frage, warum Biosimilars im Durchschnitt nur ein Viertel weniger kosten als die Produkte der ehemaligen Patentschutzinhaber. „Es besteht aktuell die Gefahr, dass trotz Patentauslauf nur wenig Preiswettbewerb ausgelöst wird“, fürchtet Schröder. Bei Generika und ihren chemisch-synthetischen Originalen sind die Kassen tatsächlich ganz andere Preisunterschiede gewohnt.
Doch die Biosimilar-Hersteller verweisen hier darauf, dass die Biosimilar-Herstellung ungleich teurer und komplexer ist als die von Generika. Schröder setzt nun auf „neue Lösungsansätze für einen Wettbewerb nach dem Patentauslauf“, ohne diese genauer zu benennen.
1 Kommentar
Apotheker wieder vom Schlitten gefallen?
von Dr Schweikert-Wehner am 31.07.2017 um 19:46 Uhr
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