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ARD-Beitrag
Plusminus: Apotheker beim Medikationsplan stärker einbinden
Apotheker sollten OTC-Wissen beitragen
Denn rund ein Drittel der betroffenen Medikamente sind frei verkäuflich und werden vom behandelnden Arzt im Medikationsplan meist nicht vermerkt. Und der Praxistest zeigt: Der Medikationsplan wird bislang viel zu schlecht angenommen. Wie Dormann berichtet, besitzen ihn lediglich zehn Prozent der Patienten, die Anspruch darauf hätten, und nur jeder Dritte von ihnen hat ihn auch dabei. Denn die Patienten müssen sich aktiv um den Erhalt eines Medikationsplanes bemühen. Und das scheuen viele Betroffene.
Wie wichtig der Medikationsplan für die Therapiesicherheit sein kann, bemerkt auch Prof. Andreas Sönnichsen von der Universität Witten/Herdecke im Plusminus-Beitrag. Seine Untersuchungen zur Polymedikation bei älteren Menschen zeigen, dass fast jedes dritte Medikament für den Patienten nicht geeignet ist. Zudem würden häufig unpassende Medikamente verschrieben und Nebenwirkungen nicht erkannt. Und noch schlimmer: Nebenwirkungen würden als neue Erkrankung interpretiert und dann mit einem weiteren Medikament behandelt, was zu Verschreibungskaskaden führe.
Auch hier könnte eine aktive Rolle der Apotheker zum Erfolg des Medikationsplanes beitragen, um Wechselwirkungen zu erkennen und Verordnungen mit pharmazeutischem Sachverstand zu hinterfragen. Sönnichsen ergänzt eine weitere Forderung, die auch die Apotheker immer wieder angemerkt haben: Der Medikationsplan als einfache Liste bringe wenig. Wichtig sei, dass die Medikation auch fortlaufend überprüft werde.
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Zum Hintergrund: Der Medikationsplan wurde im Oktober 2016 eingeführt. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Arzneimittel zu unterstützen. GKV-Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel über einen längeren Zeitraum gleichzeitig einnehmen, haben Anspruch auf die Erstellung des bundeseinheitlichen Planes, den es zunächst nur in Papierform gibt. 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Die Apotheker dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ihr Wissen in den Plan eintragen. Eine Vergütung ist bislang nur für die ausstellenden Mediziner vorgesehen, für Apotheken konnte sie bisher nicht durchgesetzt werden.
1 Kommentar
Und immer wieder ' der Medikationsplan!
von Heiko Barz am 04.08.2017 um 13:39 Uhr
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