Gesetzesänderungen gefordert

Trotz Todesfällen darf Heilpraktiker weiter praktizieren

Düsseldorf - 15.08.2017, 11:00 Uhr

Das „Biologische Krebszentrum“ des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde kurz nach den Zwischenfällen geschlossen, doch nun darf er woanders wieder behandeln. (Foto: Henning Kaiser / dpa)

Das „Biologische Krebszentrum“ des Heilpraktikers in Brüggen-Bracht wurde kurz nach den Zwischenfällen geschlossen, doch nun darf er woanders wieder behandeln. (Foto: Henning Kaiser / dpa)


Obwohl das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium es als unzulässig einschätzt, darf ein Heilpraktiker im Land weiterhin arbeiten. Derzeit laufen Ermittlungen wegen mehrerer Todesfälle von Krebspatienten gegen ihn. Ein Problem: Anders als bei Apothekern und Ärzten können Zulassungen bei Heilpraktikern nicht ruhen gelassen werden.

Noch vor gut zwei Wochen erklärte ein Pressesprecher des in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelegenen Kreises Krefeld, es sei unbekannt, ob der Heilpraktiker Klaus R. wieder arbeiten darf: Vor einem Jahr waren mehrere Krebspatienten kurz nach seiner Behandlung gestorben. Zwar untersagte ihm der Kreis Viersen, in dem sein „Biologisches Krebszentrum“ lag, im Kreisgebiet weiter zu arbeiten – doch der für die Zulassung zuständige Nachbarkreis Krefeld verbot Klaus R. nicht die generelle Ausübung seines Berufs, da das Ermittlungsverfahren gegen ihn noch anhält. 

Doch wie zuerst von Stern.de berichtet, darf R. schon seit Oktober vergangenen Jahres wieder tätig sein – und zwar im gleichfalls benachbarten Kreis Wesel. Dort zeigte er an, dass er seine Heilpraktikertätigkeit „als Hausbesuchspraxis in eingeschränktem Umfang“ ausüben werde, bestätigt ein Kreissprecher. Anders als der Kreis Viersen untersagt ihm der Kreis Wesel diese Tätigkeit nicht: Die Behörden schätzen die Situation rechtlich offenbar anders ein.

Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat diesbezüglich sehr große Bedenken. Nachdem das Ministerium Anfang November von der Tätigkeitsaufnahme informiert wurde, habe es „den Kreis Wesel über die Rechtsauffassung des Ministeriums unterrichtet, dass die Heilkundeausübung im Umherziehen nicht erlaubt ist und auch zu prüfen sei, ob möglicherweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Heilpraktiker vorliegt“, wie ein Sprecher erklärt. „Dem Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund dieser beiden Einschätzungen eine Praxisbegehung erforderlich erscheint, und um Prüfung gebeten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden.“

Doch ein Schreiben der früheren NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vom Juni dieses Jahres an den Landrat in Wesel sei bislang unbeantwortet geblieben. „Herr Minister Karl-Josef Laumann hat den Landrat des Kreises Wesel erneut persönlich angeschrieben und ihn gebeten, alle dem Kreis rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen zu gewährleisten.“

Heilpraktiker werden anders als Apotheker oder Ärzte behandelt

Anders als der Kreis Viersen denkt jedoch der Kreis Wesel, dass ihm die Hände gebunden seien: Ein Sprecher verweist auf die laufenden Ermittlungen, im Zuge derer bislang auch noch keine Anzeige erstattet wurde. Es seien keine Sachverhalte ermittelt worden, „die ein unmittelbares Handeln notwendig machen“, erklärt ein Sprecher – wobei die Angelegenheit weiter geprüft werde. Der Kreis habe die Untersagung der Heilpraktikertätigkeit geprüft, erklärt ein Sprecher. Eine Inspektion seiner Wohnräume habe im März keine Beanstandungen ergeben. „Auch aus infektionshygienischer Sicht bestanden keine generellen Bedenken gegen die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit als Hausbesuchspraxis“, erklärt ein Sprecher.

Ein Problem bei dem Fall ist auch, dass sich nur sehr schwer nachweisen lässt, inwiefern die Behandlung des Heilpraktikers womöglich mit den Todesfällen in Verbindung steht – da die von dem Heilpraktiker eingesetzte und bislang nicht ausreichend geprüfte Substanz 3-Bromopyruvat sehr flüchtig ist: Die Untersuchungen dauern an, auch da neue Analysemethoden entwickelt werden mussten. Trotz der Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in drei und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen gibt es nach Einschätzung der Behörden keine Möglichkeit, ihm derweil seine Zulassung als Heilpraktiker zu entziehen – da diese ein abgeschlossenes Urteil voraussetze. Ein weiteres Problem ist hierbei, dass – anders als bei Apothekern und Ärzten – die Berufserlaubnis nicht ruhen gelassen werden kann, und ein Komplettentzug bislang nicht infrage kommt.

Doch offenbar plant das NRW-Gesundheitsministerium, dies zu ändern: Ein Sprecher verwies gegenüber DAZ.online auf Forderungen des Ministers Karl-Josef Laumann nach Gesetzesänderungen. „Wir sollten den Fall zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob der aktuelle Gesetzesrahmen für Heilpraktiker noch den Anforderungen der Zeit entspricht“, hatte er gegenüber dem „Stern“ erklärt. „Ich bin der Meinung, dass es bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über die Heilpraktiker braucht.“ Nach der Bundestagswahl müsse dies im Koalitionsvertrag verankert werden, betonte Laumann – gleichzeitig dürften Heilpraktiker jedoch auch nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Notfalls will Nordrhein-Westfalen selber durchgreifen

Solle es „wider Erwarten“ nicht zu neuen bundesgesetzlichen Vorgaben kommen, werde die Landesregierung eigene Maßnahmen ergreifen, erklärte ein Sprecher Laumanns. Doch dieser Fall könnte durchaus eintreten – denn bislang zeigten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie der Bundestag nur wenig Bereitschaft zu grundlegenden Reformen. So forderte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, nun erneut Gesetzesänderungen. „Es ist absurd, wenn ein Heilpraktiker trotz Tätigkeitsverbot in einem Landkreis einfach im Nachbarkreis weiterpraktizieren darf“, kritisierte er. „Für den Schutz der Patienten gibt es bislang keine klaren Regeln.“

Doch beispielsweise die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Michalk, sah auf Nachfrage im Juni keinen weiteren Änderungsbedarf. Auch Heilpraktiker müssten die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten, erklärte sie. „Wer sich daran nicht hält, muss die Zulassung entzogen bekommen“, betonte Michalk – die gleichzeitig auf die Selbstbestimmung eines jeden Menschen verwies. „Wer sich vertrauensvoll an einen Heilpraktiker wendet, muss es selbst verantworten“, erklärte die CDU-Politikerin.

Auch in einem anderen Fall hat unberechtigtes Vertrauen womöglich für eine Krebspatientin tödlich geendet: Laut Anklage hat ein bayerischer Heilpraktiker und Apotheker per Pendel statt Brustkrebs nur eine Entzündung diagnostiziert und teure Homöopathika verkauft. Inwiefern ihm seine beiden Berufserlaubnisse während des Gerichtsverfahrens entzogen beziehungsweise ruhen gelassen wurden, wollte das örtliche Gesundheitsamt auf Nachfrage aus Datenschutzgründen nicht mitteilen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.