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Gesetzesänderungen gefordert
Trotz Todesfällen darf Heilpraktiker weiter praktizieren
Notfalls will Nordrhein-Westfalen selber durchgreifen
Solle es „wider Erwarten“ nicht zu neuen bundesgesetzlichen Vorgaben kommen, werde die Landesregierung eigene Maßnahmen ergreifen, erklärte ein Sprecher Laumanns. Doch dieser Fall könnte durchaus eintreten – denn bislang zeigten Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sowie der Bundestag nur wenig Bereitschaft zu grundlegenden Reformen. So forderte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, nun erneut Gesetzesänderungen. „Es ist absurd, wenn ein Heilpraktiker trotz Tätigkeitsverbot in einem Landkreis einfach im Nachbarkreis weiterpraktizieren darf“, kritisierte er. „Für den Schutz der Patienten gibt es bislang keine klaren Regeln.“
Doch beispielsweise die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Maria Michalk, sah auf Nachfrage im Juni keinen weiteren Änderungsbedarf. Auch Heilpraktiker müssten die Voraussetzungen fachgemäßer Behandlung kennen und beachten, erklärte sie. „Wer sich daran nicht hält, muss die Zulassung entzogen bekommen“, betonte Michalk – die gleichzeitig auf die Selbstbestimmung eines jeden Menschen verwies. „Wer sich vertrauensvoll an einen Heilpraktiker wendet, muss es selbst verantworten“, erklärte die CDU-Politikerin.
Auch in einem anderen Fall hat unberechtigtes Vertrauen womöglich für eine Krebspatientin tödlich geendet: Laut Anklage hat ein bayerischer Heilpraktiker und Apotheker per Pendel statt Brustkrebs nur eine Entzündung diagnostiziert und teure Homöopathika verkauft. Inwiefern ihm seine beiden Berufserlaubnisse während des Gerichtsverfahrens entzogen beziehungsweise ruhen gelassen wurden, wollte das örtliche Gesundheitsamt auf Nachfrage aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.
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