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Gesetzesänderungen gefordert
Trotz Todesfällen darf Heilpraktiker weiter praktizieren
Heilpraktiker werden anders als Apotheker oder Ärzte behandelt
Anders als der Kreis Viersen denkt jedoch der Kreis Wesel, dass ihm die Hände gebunden seien: Ein Sprecher verweist auf die laufenden Ermittlungen, im Zuge derer bislang auch noch keine Anzeige erstattet wurde. Es seien keine Sachverhalte ermittelt worden, „die ein unmittelbares Handeln notwendig machen“, erklärt ein Sprecher – wobei die Angelegenheit weiter geprüft werde. Der Kreis habe die Untersagung der Heilpraktikertätigkeit geprüft, erklärt ein Sprecher. Eine Inspektion seiner Wohnräume habe im März keine Beanstandungen ergeben. „Auch aus infektionshygienischer Sicht bestanden keine generellen Bedenken gegen die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit als Hausbesuchspraxis“, erklärt ein Sprecher.
Ein Problem bei dem Fall ist auch, dass sich nur sehr schwer nachweisen lässt, inwiefern die Behandlung des Heilpraktikers womöglich mit den Todesfällen in Verbindung steht – da die von dem Heilpraktiker eingesetzte und bislang nicht ausreichend geprüfte Substanz 3-Bromopyruvat sehr flüchtig ist: Die Untersuchungen dauern an, auch da neue Analysemethoden entwickelt werden mussten. Trotz der Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in drei und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen gibt es nach Einschätzung der Behörden keine Möglichkeit, ihm derweil seine Zulassung als Heilpraktiker zu entziehen – da diese ein abgeschlossenes Urteil voraussetze. Ein weiteres Problem ist hierbei, dass – anders als bei Apothekern und Ärzten – die Berufserlaubnis nicht ruhen gelassen werden kann, und ein Komplettentzug bislang nicht infrage kommt.
Doch offenbar plant das NRW-Gesundheitsministerium, dies zu ändern: Ein Sprecher verwies gegenüber DAZ.online auf Forderungen des Ministers Karl-Josef Laumann nach Gesetzesänderungen. „Wir sollten den Fall zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob der aktuelle Gesetzesrahmen für Heilpraktiker noch den Anforderungen der Zeit entspricht“, hatte er gegenüber dem „Stern“ erklärt. „Ich bin der Meinung, dass es bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über die Heilpraktiker braucht.“ Nach der Bundestagswahl müsse dies im Koalitionsvertrag verankert werden, betonte Laumann – gleichzeitig dürften Heilpraktiker jedoch auch nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
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