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Das Beste aus 2017
Was Apotheker über Salpetersäure wissen müssen
Was tun bei Verätzungen?
Nachgewiesen wird Salpetersäure über das Nitrat. Bei Lunges Reagenz oder Ringprobe dämmert es wohl allen Pharmazeuten: Da war doch was im ersten Semester. HNO3 selbst hinterlässt gelbe Flecken und Löcher im Kittel.
Salpetersäure und seine Dämpfe oder Rauch führen schnell zu Verätzungen bei Kontakt mit Geweben wie Augen, Haut und den oberen Atemwegen. Dabei entstehen Symptome wie Reizungen, Brennen, Husten, Engegefühl in der Brust und Atemnot. Laryngospasmus und Lungenödem (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) können auftreten. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Die Behandlung richtet sich nach den Beschwerden und dem Ausmaß der Exposition. Betroffene Haut- und Haarpartien müssen mit Wasser über mindestens 15 Minuten gespült werden. Bei Augenverätzungen muss mindestens 20 Minuten lang mit Wasser oder Kochsalzlösung gespült werden, bis der pH der Konjunktivalflüssigkeit wieder normal (7,0) ist.
Falls die Expositionskonzentration 10 ppm oder mehr beträgt und pulmonale Symptome auftreten, können acht Sprühstöße Beclometason (800 μg Beclometasondipropionat) aus einem Dosieraerosol verabreicht werden. Bei 50 ppm oder mehr sind intravenöse Steroide (1,0 g Methylprednisolon oder eine äquivalenten Steroiddosis) eine Option. Die Wirksamkeit von Steroiden ist allerdings nicht in Studien nachgewiesen. Wird Salpetersäure verschluckt, darf auf keinen Fall Erbrechen verursacht oder eine Magenspülung durchgeführt werden.
Abgabe in der Apotheke
Für die chemische Industrie ist Salpetersäure einer der wichtigsten Grundstoffe überhaupt. Seit 1908 wird sie nach dem Ostwaldverfahren hergestellt, also per katalytischer Oxidation von Ammoniak. Salpetersäure wird beispielsweise zur Herstellung von Nitraten und Düngemitteln, in Raketentreibstoffen als Oxidationsmittel (WFNA und RFNA), aber auch zur Sprengstoffherstellung verwendet.
In der Apotheke ist die Abgabe von Salpetersäure in Konzentrationen über drei Prozent an private Endverbraucher verboten. An berufliche Verwender gibt es keine Beschränkungen und auch keine Dokumentationspflichten. Gekennzeichnet werden muss HNO3 gemäß dem gobal harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) mit den Symbolen für ätzende und brandfördernde Stoffe und dem Wort „Gefahr“. Es gelten die H-Sätze 272‐290‐314 und die P-Sätze 280‐301+330+331‐304+340‐305+351+338‐310.
Wie war die Reaktion auf den Autobahn-Unfall?
Der verunglückte Sattelzug hatte 11.000 Liter Salpetersäure geladen, die abgepumpt werden mussten. Wegen der Gaswolke wurden zwar Anwohner evakuiert, verletzt wurde aber wohl bislang niemand. Die Autobahn wurde in beide Richtungen gesperrt.
Korrektur: in einer ursprüngliche Version hatte sich ein Fehler beim Nitratnachweis eingeschlichen. Halogenide werden selbstverständlich mit Silbernitrat nachgewiesen, weil dann schwerlösliche Silbersalze ausfallen.
Dieser Artikel ist ursprünglich erschienen am 16. August 2017.
2 Kommentare
Lange ist's her
von Julia Borsch /DAZ.online am 16.08.2017 um 9:27 Uhr
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Lange ist's her....
von F. Deyn am 16.08.2017 um 8:41 Uhr
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