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... zu den einzelnen Anträgen, finden Sie in der DAZ, die am 17. August erscheint – online verfügbar bereits am Nachmittag vorher.
Der Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein zu Daten für die Versorgungsforschung sollte im Kontext eines Antrags der Apothekerkammer Berlin vom Vorjahr verstanden werden. Die Kammer Berlin hatte 2016 beantragt, den Datenschutz so anzupassen, dass er epidemiologische Forschung ermöglicht, und zugleich, dem massenhaften Datensammeln kommerzieller Anbieter entgegenzuwirken. Die Hauptversammlung und auch die Antragsteller selbst erkannten damals nach kurzer Debatte, dass die Forderung nach gleichzeitig mehr und weniger Datenschutz für einen einzelnen Antrag zu komplex war. Daraufhin verwies die Hauptversammlung den Antrag in einen Ausschuss (was oft geschieht), allerdings einstimmig (was sehr selten geschieht). Die ABDA erklärte dazu Ende Juni 2017, dass über den Antrag an verschiedener Stelle beraten worden sei. Über Ergebnisse wurde jedoch nicht berichtet. Die Idee droht in den Gremien zu versickern. Doch mit dem neuen Antrag wird nun ein (überschaubarer) Teilaspekt des früheren Antrags aufgegriffen. Die Apotheken sollen über ihre Rechenzentren pseudonymisierte Daten an das DAPI liefern dürfen. Angesichts der viel beklagten Lücken in der deutschen Versorgungsforschung erscheint dies dringend geboten. Einzelne Verordnungen helfen bei vielen epidemiologischen Fragen nicht weiter. Sowohl Probleme als auch Lösungen ergeben sich oft erst aus einer Medikationsgeschichte, die erkennbar sein muss. Dafür müssen Verordnungen zwar nicht einer Person, aber einem Pseudonym zugeordnet werden. Dies dient auch Forschungen zur AMTS. Doch die geltenden Auslegungen des Datenschutzes be- oder verhindern dies. Diejenigen, die diesen Datenschutz fordern, wünschen sich jedoch oft auch mehr Versorgungsforschung. Da helfen keine Maximalpositionen, sondern ein Kompromiss, wie er nun vorgeschlagen wird.
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Wie 2016 beschlossen, wird der Antrag der Apothekerkammer Hamburg zur Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App erneut aufgerufen. Die Beschlussfassung war im Vorjahr insbesondere daran gescheitert, dass Leistungen für Endkunden dem Geschäftsmodell der ABDATA zuwiderlaufen. Das gilt auch 2017 noch. Doch 2017 kommen neue Anträge hinzu, die für andere Zwecke ebenfalls Angebote von Apps fordern. Um nicht in allen diesen Fällen am selben Argument zu scheitern, sollte ein geeigneter apothekennaher Anbieter für Apps in Erwägung gezogen werden, vielleicht ein Rechenzentrum? Dann sollte der Weg für die eigentlich gebotene konstruktive inhaltliche Diskussion frei sein.
So bleibt die Hoffnung auf interessante und zielführende Diskussionen in Düsseldorf. Themen dafür bieten die vorliegenden Anträge reichlich.
2 Kommentare
AM-Versand bei Hitze
von Ulrich Ströh am 16.08.2017 um 17:45 Uhr
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App für Patienten
von Dr Schweikert-Wehner am 16.08.2017 um 17:05 Uhr
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