DAT 2017 in Düsseldorf

Was steckt hinter den Anträgen zum Apothekertag?

Süsel - 16.08.2017, 15:30 Uhr


Die ABDA hat die Anträge zum Deutschen Apothekertag an ihre Mitgliedsorganisationen verschickt. Was steckt hinter den Anträgen zum Deutschen Apothekertag 2017? Hinter einigen Anträgen verbergen sich wichtige Vorgeschichten oder versteckte Probleme. Hier eine Auswahl.

Das Antragsheft zum Deutschen Apothekertag 2017 enthält wie immer erwartete Anträge zu wichtigen politischen Zielen (Rx-Versandverbot, Rechtssicherheit für honorierte Dienstleistungen) und zu bekannten Dauerthemen (Subsidiaritätsprinzip, Prävention, Abschaffung der Importquote). Hinzu kommen viele gute (oder zumindest gut gemeinte) Ideen für die Praxis. Erfahrungsgemäß trennt die Hauptversammlung Spreu und Weizen. Doch bei einigen Anträgen erscheint es sinnvoll, auf ihre Hintergründe und ihre Vorgeschichte aufmerksam zu machen.

Lieferengpässe

Angesichts des pharmazeutischen Alltags ist der Leitantrag für Maßnahmen gegen Lieferengpässe offenbar dringend geboten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Begrenzung der Rabattverträge. Problematisch erscheint allerdings die große Zahl der auszunehmenden Wirkstoffe, die in der Begründung erwähnt werden. Rabattverträge für Zytostatika abzuschießen, ist Teil eines politischen Kompromisses, mit dem solche Verträge auf Apothekenebene beendet wurden. Einen solchen Kompromiss anzugreifen, während er sich noch in der Umsetzung befindet, erscheint politisch problematisch. Auch eine generelle Ausnahme für Antibiotika überzeugt wenig. Denn einige gängige Antibiotika, die typischerweise einmalig verordnet werden, bereiten weniger Probleme als manche Arzneimittel für Chroniker, die mühsam eingestellt werden müssen. Der Antrag dürfte umso erfolgreicher umzusetzen sein, je enger die Ausnahmeliste definiert wird. Eine treffende Formulierung für solche Ausnahmen könnte dem Antrag daher dienen. Letztlich geht es um ein Signal, langfristig geschicktere Alternativen für eine Zeit nach den Rabattverträgen zu entwickeln.

Parenteraliaversorgung

Seit fünf Jahren überfällig ist dagegen der Antrag zur Parenteraliaversorgung, den die Apothekerkammer Baden-Württemberg nun stellt. Seit die Apothekenbetriebsordnung 2012 geändert wurde, dürfen Apotheken mit „normaler“ Rezepturausstattung keine Parenteralia mehr herstellen. Dagegen ist die schon früher eingeführte Ausnahme für den Bezug von Arzneimitteln über eine andere Apotheke auf Zytostatikazubereitungen beschränkt. Doch warum sollen weniger problematische Parenteralia noch strenger geregelt sein als Zytostatika? Der Antrag fordert nun, was schon 2012 konsequent gewesen wäre, nämlich den Bezug über eine andere Apotheke für alle Parenteralia zuzulassen. Diese ärgerliche Regelungslücke hat letztlich dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit zeitweilig der Eindruck entstand, einige Formen der Spezialversorgung seien nur über Versandapotheken möglich.

Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Baden-Württemberg zielt darauf, eine ähnliche Lücke zu schließen, die aufgrund der Änderungen von 2012 im Betäubungsmittelrecht entstanden ist. Apotheken sollten auch parenterale Zubereitungen, also auch befüllte Schmerzpumpen, zur Versorgung in dringenden Fällen an andere Apotheken abgeben dürfen.

Mehr zum Thema

Epidemiologische Forschung und App-Wünsche

Der Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein zu Daten für die Versorgungsforschung sollte im Kontext eines Antrags der Apothekerkammer Berlin vom Vorjahr verstanden werden. Die Kammer Berlin hatte 2016 beantragt, den Datenschutz so anzupassen, dass er epidemiologische Forschung ermöglicht, und zugleich, dem massenhaften Datensammeln kommerzieller Anbieter entgegenzuwirken. Die Hauptversammlung und auch die Antragsteller selbst erkannten damals nach kurzer Debatte, dass die Forderung nach gleichzeitig mehr und weniger Datenschutz für einen einzelnen Antrag zu komplex war. Daraufhin verwies die Hauptversammlung den Antrag in einen Ausschuss (was oft geschieht), allerdings einstimmig (was sehr selten geschieht). Die ABDA erklärte dazu Ende Juni 2017, dass über den Antrag an verschiedener Stelle beraten worden sei. Über Ergebnisse wurde jedoch nicht berichtet. Die Idee droht in den Gremien zu versickern. Doch mit dem neuen Antrag wird nun ein (überschaubarer) Teilaspekt des früheren Antrags aufgegriffen. Die Apotheken sollen über ihre Rechenzentren pseudonymisierte Daten an das DAPI liefern dürfen. Angesichts der viel beklagten Lücken in der deutschen Versorgungsforschung erscheint dies dringend geboten. Einzelne Verordnungen helfen bei vielen epidemiologischen Fragen nicht weiter. Sowohl Probleme als auch Lösungen ergeben sich oft erst aus einer Medikationsgeschichte, die erkennbar sein muss. Dafür müssen Verordnungen zwar nicht einer Person, aber einem Pseudonym zugeordnet werden. Dies dient auch Forschungen zur AMTS. Doch die geltenden Auslegungen des Datenschutzes be- oder verhindern dies. Diejenigen, die diesen Datenschutz fordern, wünschen sich jedoch oft auch mehr Versorgungsforschung. Da helfen keine Maximalpositionen, sondern ein Kompromiss, wie er nun vorgeschlagen wird.

Mehr Details ...

... zu den einzelnen Anträgen, finden Sie in der DAZ, die am 17. August erscheint – online verfügbar bereits am Nachmittag vorher. 

Apps für viele Zwecke

Wie 2016 beschlossen, wird der Antrag der Apothekerkammer Hamburg zur Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App erneut aufgerufen. Die Beschlussfassung war im Vorjahr insbesondere daran gescheitert, dass Leistungen für Endkunden dem Geschäftsmodell der ABDATA zuwiderlaufen. Das gilt auch 2017 noch. Doch 2017 kommen neue Anträge hinzu, die für andere Zwecke ebenfalls Angebote von Apps fordern. Um nicht in allen diesen Fällen am selben Argument zu scheitern, sollte ein geeigneter apothekennaher Anbieter für Apps in Erwägung gezogen werden, vielleicht ein Rechenzentrum? Dann sollte der Weg für die eigentlich gebotene konstruktive inhaltliche Diskussion frei sein.

So bleibt die Hoffnung auf interessante und zielführende Diskussionen in Düsseldorf. Themen dafür bieten die vorliegenden Anträge reichlich.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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von Ulrich Ströh am 16.08.2017 um 17:45 Uhr

....und wo ist der Antrag über Temperaturkonstanz beim
Versand von Arzneimitteln?

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App für Patienten

von Dr Schweikert-Wehner am 16.08.2017 um 17:05 Uhr

Ich hoffe doch sehr dass der Antrag zur AM Verfügbarkeits App für Patienten keine Mehrheit findet. Sonst können wir den Notdienst durch Automaten ersetzen. Oder die Patienten bekommen auch eine App die Auskunft gibt ob der Notdienstarzt die gewünschte Erkrankung auch kann.

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