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„Wir müssen draußen bleiben:Kopflausbefall behandeln und vorbeugen “
Läusemittel im Notdienst sind ein Klassiker. Ansonsten stehen meist verzweifelte Eltern mit „verlausten“ Schul- oder Kindergartenkindern und einem Rezept über Läusemittel in der Apotheke. Was ist die effektivste Behandlung bei Läusen? Welche Läusemittel zahlt die Krankenkasse? Welche Maßnahmen sollten Apotheker bei Läusebefall noch empfehlen?
Die Kinderärztin hat der fünfjährigen Stella Infectopedicul® 100 ml verordnet. Das Rezept ist eindeutig und vollständig. Für Kinder bis zwölf Jahren beziehungsweise für Kinder mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das apothekenpflichtige Arzneimittel Infectopedicul®. Als Kind ist Stella frei von der Zuzahlung.
Infectopedicul® enthält das Insektizid Permethrin. Das Nervengift zählt zu den Pyrethroiden und verlängert die Öffnungsdauer spannungsabhängiger Natriumkanäle. Dies führt zunächst zur Übererregung mit Krämpfen und schließlich zu einer Lähmung des Insekts. Permethrin zählt zu den Pedikuloziden mit neurotoxischem Wirkweise. Es wirkt effektiv und tötet in der Regel bereits nach einmaliger Anwendung alle Läuse zuverlässig ab.
Infectopedicul® wird auf feuchtes Haar aufgetragen. Die Mutter wäscht die Haare ihrer Tochter wie gewohnt, spült das Shampoo aus und frottiert die Haare. Der Apotheker sollte die Mutter darauf hinweisen, keine Spülung zu verwenden. Je nach Haarlänge sind unterschiedliche Mengen Infectopedicul® erforderlich: Bei kurzem Haar genügen 25 ml, längeres Haar erfordert 50 ml und bei Erwachsenen und Kindern mit sehr dichtem und sehr langem Haar empfiehlt Infectopharm 100 bis 150 ml Lösung. Permethrin sollte die Haare gut benetzen, vor allem den Haaransatz – hier sitzen die Läuse.
Die Einwirkzeit beträgt 30 bis 45 Minuten. Infectopedicul® wird nur mit klarem Wasser ausgespült – kein Shampoo – die Haare vor dem Auskämmen der Nissen mit einem frischen Handtuch frottiert um eine erneute Übertragung zu verhindern. In den darauffolgenden drei Tagen müssen die Läuseträger auf Shampoo bei der Haarwäsche verzichten. Das verlängert die Wirksamkeit des Permethrins auf der Kopfhaut und tötet in dieser Zeit schlüpfende Larven ab. Noch nicht geschlüpfte Larven werden weder durch Permethrin noch durch andere Läusemittel abgetötet.
Für einen zuverlässigen Erfolg der Läusetherapie sollten Läuseträger die topische Arzneimitteltherapie mit Pedikuloziden immer mit dem nassen Auskämmen, also einer mechanischen Therapie, kombinieren. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Auskämmen an Tag 1, direkt nach Anwendung des Petikulozids, am Tag 5, um früh geschlüpfte Larven zu erwischen, am Tag 9 im Anschluss an die Wiederholungsbehandlung (siehe nächster Abschnitt) und den Tagen 13 und 17. Die Kämm-Manöver an den Tagen 13 und 17 dienen lediglich der Kontrolluntersuchung.
Während des Auskämmens der Nissen genügt es, den Kamm unter fließendem Wasser zu spülen oder mit einem Tuch abzuwischen. Am Schluss sollte der Kamm mit einer Bürste gereinigt werden.
Bei neurotoxisch wirksamen Läusemitteln wie den Pyrethroiden genügt in der Regel eine einmalige Behandlung. Physikalische Präparate mit Dimeticon wirken teilweise schwächer als Permethrin-haltige Läusemittel. Eine erfolgreiche Läusebehandlung erfordert meist zwei Anwendungen. Optimal ist eine Wiederholung der Behandlung an den Tagen 9 oder 10 nach der ersten Behandlung. Warum? Bis zum achten Tag schlüpfen noch Larven nach, ab dem elften Tag legen die Läuseweibchen bereits wieder Eier.
Dimeticon-haltige Läusemittel sind hinsichtlich des allergenen Potenzials meist besser verträglich als Läusemittel auf Pyrethroid-Basis. Gefahr kann für die Anwender dadurch bestehen, dass einige Präparate, zum Beispiel solche die Dimeticon-Cyclomethicon enthalten, entflammbar sind. Während der Einwirkzeit dürfen die Haare nicht geföhnt werden. Apotheker sollten auf diese Gefahr hinweisen, da immer noch Gerüchte kursieren, Heißluft töte Läuse und Nissen. Bei den jeweiligen Mitteln findet sich ein Warnhinweis in der Packungsbeilage.
Bei Präparaten, die 100 Prozent Dimeticon enthalten, besteht diese Gefahr nicht. Sie sind nicht entflammbar.
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„Wir müssen draußen bleiben:Kopflausbefall behandeln und vorbeugen “
Läuse springen nicht von Mensch zu Mensch. Allerdings können sie bei engem Kontakt durchaus direkt von Kopf zu Kopf übertragen werden. Prinzipiell ist eine Übertragung auch über Mützen, Hüte oder Kopfstützen im Auto möglich, allerdings unwahrscheinlich: Läuse ernähren sich von menschlichem Blut und benötigen alle zwei bis drei Stunden eine Blutmahlzeit. Ohne diese regelmäßige Nahrungszufuhr überleben sie nur kurz und sind bereits nach wenigen Stunden zu geschwächt, um auf einen neuen Wirt zu krabbeln. Nach 55 Stunden sind sie tot.
Reinigungs- und Hygienemaßnahmen sind somit von untergeordneter Bedeutung, können jedoch dazu beitragen, Übertragungswege zu unterbrechen und eine Wiederansteckung zu verhindern.
Der Ekel vor Läusen ist groß und der Wunsch der betroffenen Familien nach zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen groß. Die Apotheke kann in diesem Fall zum Beispiel Läuse Mosquito® Textil Pumpspray empfehlen. Seit Kurzem gibt es drei neue Präparate, die einem Lausbefall vorbeugen sollen. Antijump®, Hedrin® protect & go und Mosquito® Läuse 2in1 Shampoo und Abwehr. Da eine prophylaktische Mitbehandlung aller im gleichen Haushalt lebender Familienmitglieder nicht erforderlich ist, können Apotheker bei Kundenwunsch auf diese vorbeugende Möglichkeit hinweisen.
Für Abonnenten liegt der aktuellen DAZ ein Merkblatt bei, mit dem wir Sie in der Beratung bei der Abgabe eines Kopflausmittels unterstützen möchten. Sie finden das Merkblatt auch hier.
Auf DAZ.online finden Sie als DAZ-Abonnent auch einen Flyer, den Sie – versehen mit Ihrem Apothekenstempel – Kunden mitgeben können und der die wichtigsten Informationen für Anwender von Kopflausmitteln zusammenfasst. Den Flyer finden Sie hier.
Entdecken Eltern bei ihren Kindern Läuse, so müssen sie dies der Schule oder dem Kindergarten melden. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Hat die Mutter das Kind einmalig mit Petikuloziden behandelt, darf das Kind wieder in den Kindergarten oder die Schule.
… kann das unterschiedliche Ursachen haben. Neurotoxische Petikulozide, zu denen Permethrin zählt, bergen die Gefahr der Resistenzentwicklung der Läuse gegen den Wirkstoff. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind jedoch Resistenzen gegenüber Permethrin in Deutschland bislang selten. Wahrscheinlicher ist eine fehlerhafte Anwendung des Läusemittels. Verschwinden Läuse nach der Behandlung nicht, können Apotheker auf folgende Fehler bei der Anwendung hinweisen:
Ist ein Läusemittel als apothekenpflichtiges Arzneimittel zugelassen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren. Mit dem Wirkstoff Permethrin gibt es die apothekenpflichtigen Arzneimittel Biomopedicul 0,5 Prozent Lösung, Infectopedicul Lösung, Permethrin biomo Lösung 0,5 Prozent. Als natürliche Alternative mit einem Extrakt aus Pyrethrumblüten ist Goldgeist forte auf dem Arzneimittelmarkt. Jacutin Pedicul Spray ist ebenfalls als apothekenpflichtiges Arzneimittel zugelassen. Es enthält das Pyrethroid Allethrin.
Vertreibt der pharmazeutische Unternehmer sein Produkt gegen Läuse als Medizinprodukt, erstattet die Kassen lediglich diejenigen der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“. Aktuell listet die Anlage V Dimet®, Etopril Lösung®, Hedrin® Once Liquid Gel, Nyda® mit Dimeticon. Mosquito® med Läuse Shampoo 10 enthält als Wirkstoff dickflüssiges Paraffin. Die Krankenkasse erstattet keine Läusemittel für Erwachsene.
Die Lauer-Taxe listet neben Infectopedicul Lösung für die N2 und N3-Größen auch ein Kombipräparat mit Nissenkamm: Infectopedicul Lösung + Nissenkamm. Auch diese Läusemittel sind als apothekenpflichtige Arzneimittel zugelassen und preisgleich zur Nissenkamm-freien Packung. Dürfen Apotheker die beiden Infectopedicule gegeneinander austauschen? Sinnvoll wäre ein Produkt mit Nissenkamm allemal. Doch – so sagt der Landesapothekerverband Baden-Württemberg – gelte hier zunächst der Wortlaut der Verordnung. Wie die Krankenkasse im Einzelfall entscheide – Retax oder nicht – ließe sich nicht voraussagen. Verordnet der Arzt somit nicht explizit das Präparat mit enthaltenem Nissenkamm, sollten Apotheker diese wirksame Ergänzung der chemischen Läusetherapie empfehlen.
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