Krebstherapie

Bundesregierung erhielt bislang keinen Antrag zu Methadon-Forschung

Stuttgart - 29.08.2017, 13:30 Uhr

Beim BMBF ist seit 2013 kein Antrag zur Erforschung von Methadon als Krebsmittel gestellt worden. (Foto: picture alliance / Bildagentur-online) 

Beim BMBF ist seit 2013 kein Antrag zur Erforschung von Methadon als Krebsmittel gestellt worden. (Foto: picture alliance / Bildagentur-online) 


Derzeit keine Gelder für die Methadonforschung

Auf die Frage, inwiefern die Bundesregierung Gelder zur Erforschung von Methadon als Krebsmittel zur Verfügung stellt, schreibt sie, dass dies zurzeit nicht der Fall sei. Doch offenbar haben sich bislang keine Forscher um Unterstützung beworben. Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung“ sei seit 2013 kein Antrag zur Erforschung von Methadon als Krebsmittel gestellt worden, erklärt die Regierung. Die Ausschreibungen des Bundesforschungsministeriums wie auch der Deutschen Forschungsgemeinschaft seien themenoffen, so dass hier auch Gelder zur Untersuchung von Methadon hätten beantragt werden können. 

„Speziell für die Krebsforschung stellt die Bundesregierung in diesem Jahr insgesamt weit über 200 Millionen Euro bereit, vorwiegend im Bereich der institutionellen Förderung“, schreibt die Regierung – so zur Förderung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg sowie des Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung (DKTK). In den letzten vier Jahren seien außerdem sechs klinische Studien zu Krebsmitteln mit gut 14 Millionen Euro und sieben Systematische Übersichtsarbeiten mit knapp 800.000 Euro gefördert worden. 

„Vor allem Studien von geringem wirtschaftlichem Interesse“

„Gefördert werden in dieser Förderinitiative insbesondere solche klinischen Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen der Wirtschaft kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben“, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus würden auch das DKFZ sowie das DKTK entsprechende Forschung durchführen.

„Den pharmazeutischen Unternehmen steht die Ausrichtung ihrer Forschung frei“, erklärt die Bundesregierung auf die Frage, ob ihr Fälle bekannt seien, in denen die Forschung durch die Industrie zu sehr an „Profitmöglichkeiten“ und zu wenig am Patienteninteresse ausgerichtet waren. Es sei die Entscheidung der Firmen, welche klinische Prüfungen sie beantragen und durchführen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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